Ex-Schatzmeister der PP hatte 38 Millionen Euro auf Schweizer Konten


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Ihm wurde vorsorglich der Pass entzogen

Bei seiner Aussage vor dem Nationalgericht hat Luis Bárcenas, der ehemalige Schatzmeister der Partido Popular, eingeräumt, dass er zeitweise bis zu 38 Millionen Euro auf Konten in der Schweiz angesammelt hatte. Allerdings bestand er darauf, dass es sich um sein legales Vermögen handele.

Madrid – Der Untersuchungsrichter Pablo Ruz ist trotz dieser Versicherung allen Forderungen der Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft nachgekommen und wird Bárcenas den Pass entziehen. Somit kann dieser ohne richterliche Erlaubnis Spanien nicht verlassen, und er muss sich alle 15 Tage bei Gericht vorstellen. Die Staatsanwaltschaft hält diese Maßnahme für erforderlich, weil der Ex-Schatzmeister über erhebliches Vermögen im Ausland verfügt und daher Fluchtgefahr besteht. Bárcenas verließ das Nationalgericht, nachdem er mehr als sechs Stunden verhört worden war. Er hatte dabei eingeräumt, dass er am 14. Dezember den Notar seines Vertrauens aufgesucht habe (das Wochenblatt berichtete), um dort zu Protokoll zu geben, dass er keine Spendengelder für die Partido Popular erhalten habe.

Vor dem Untersuchungsrichter hatte er ausgesagt, dass seine Bankkonten in der Schweiz, die zeitweise bis zu 38 Millionen Euro aufwiesen, durch Gewinne aus Börsenspekulationen, Immobilienhandel und durch Verkäufe von Kunstgegenständen, insbesondere von Bildern, auf diese Höhe angestiegen seien.

Er berichtete dem Richter, dass die Partido Popular im Zeitraum1999 bis 2007 rund 23,7 Millionen anonyme Spenden sowie neun Millionen nominale Spenden erhalten habe. Gleichzeitig hat er Aufzeichnungen und Erklärungen zu diesen Zahlen vorgelegt, die, so behauptete er, seien durch den Nationalen Rechnungshof kontrolliert worden. Mit keinem Wort erwähnte er jedoch irgendwelche Namen von Empfängern.

Die Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft hat, nachdem sie diese Erklärungen gehört hatte, eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen angeordnet, die sie als geeignet, notwendig und angemessen bezeichnete, angesichts der zahlreichen Verdachtsmomente, welche vorliegen. Die Rede ist dabei von Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Geldwäsche. Der Untersuchungsrichter sieht ausreichende Indizien in der Existenz der Konten in der Schweiz und großer Vermögenswerte, deren Herkunft Gegenstand von Untersuchungen seien. Der Beschuldigte habe seit Februar 2009, als Ermittlungen gegen ihn begannen, erhebliche Summen auf andere Konten in der Schweiz und in den USA transferiert.

Bárcenas hatte zunächst mehr als drei Stunden in Begleitung seiner Anwälte dem Untersuchungsrichter Rede und Antwort gestanden. Später wurde er dann weitere drei Stunden von der Antikorruptions-Staatsanwaltschaft vernommen. Dort soll er zahlreiche Dokumente vorgelegt haben, über deren Inhalt jedoch nichts bekannt wurde.

Bei seiner Ankunft wurde er von mehr als hundert Medienvertretern erwartet, lehnte es jedoch ab, Fragen zu beantworten. Als er das Gericht verließ, versicherte er, absolut ruhig zu sein. Er habe darauf gedrängt, auszusagen, um seine Unschuld zu beweisen. Bei seiner Befragung waren sage und schreibe 21 Anwälte anwesend, die diverse Beschuldigte im sogenannten Korruptionsfall „Gürtel“ verteidigen sowie zwei Anti-Korruptions-Staatsanwältinnen .

Seit 2009 im Fokus der Justiz

Gegen Luis Bárcenas wird bereits seit 2009 im Zusammenhang mit dem Fall Gürtel und mit illegaler Finanzierung der PP ermittelt. Das Netzwerk erhielt zwischen 1992 und 2008 öffentlicheAufträge und tätigte Immobiliengeschäfte von „zig-­Millionen“ Euro durch die Vermittlung von PP-Politikern.

Im September 2011 erreichte Bárcenas, dass der Oberste Spanische Gerichtshof eine Klage gegen ihn, die auf Steuervergehen und Geldwäsche lautete, zu den Akten legte. Doch an 15. März 2012 wurde der Fall auf Betreiben der Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft erneut aufgerollt, die gegen  die Niederschlagung des Falls Berufung eingelegt hatte.

Seit dieser Zeit gestaltete sich die juristische Situation Bárcenas von Mal zu Mal komplizierter, nachdem seine Schweizer Konten bekannt geworden waren. Aus der Schweiz war endlich die Anfrage der spanischen Justiz bezüglich des Vermögens des Ex-Schatzmeisters beantwortet worden. Dabei kam ans Tageslicht, dass er zwischen 2005 und 2009 über eine Stiftung mit Sitz in Panama mit Namen „Sinequanon“ Aktien von großen spanischen Unternehmen erworben hatte. Zu dieser Zeit verfügte er über 22,1 Millionen Euro. 2009 änderte er den Namen des Konteninhabers auf eine Gesellschaft namens „Tesedul“. Doch erst jetzt hat Bárcenas vor den Richtern eingeräumt, dass er zeitweise über Konten in Höhe von 38 Millionen Euro verfügte.

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