Brüssel bringt Spanien wegen überhöhter Bußgelder für Fehler bei der Erklärung von Auslandsvermögen vor den Europäischen Gerichtshof
Brüssel/Madrid – Die Europäische Kommission hat beschlossen, Spanien beim Europäischen Gerichtshof EuGH zu verklagen, weil das Land den Steuerzahlern, die ihr europäisches Auslandsvermögen nicht ordnungsgemäß erklären, unverhältnismäßig hohe Sanktionen auferlegt. Die EU-Kommission bezieht sich dabei auf Strafzahlungen von bis zu 150% der nicht erklärten Steuerquote, die den Steuerzahlern, die ihr Auslandsvermögen nicht oder zu spät versteuern, auferlegt werden.
Die Verpflichtung zu einer Steuererklärung über Vermögen in Form von Immobilien, Bankkonten, Wertpapieren etc. außerhalb Spaniens, „Modelo 720“ genannt, wurde 2013 von der Regierung Rajoy verabschiedet, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Seitdem besteht die Pflicht, dem Finanzamt gegenüber Vermögenswerte über 50.000 Euro, die man außerhalb Spaniens besitzt, zu offenbaren. In der Folge haben die spanischen Steuerzahler über 141 Milliarden Euro an Vermögenswerten erklärt.
Doch das „Modelo 720“ war von Anfang an höchst umstritten. Es wurde von Anwaltskanzleien und Steuerberatern heftig kritisiert, aus Brüssel mehrfach gerügt, und verschiedentlich haben spanische Gerichte schon Sanktionen, die aufgrund dessen verhängt wurden, annulliert.
Diskriminierung
Die Sanktionen für Versäumnisse bezüglich des „Modelo 720“ sind höher als diejenigen, welche für ähnliche Verfehlungen im Inland verhängt werden. Sie können sogar den Wert des gesamten deklarierten Auslandsvermögens überschreiten, moniert die EU-Kommission.
Deshalb hält man diese Praxis in Brüssel für überzogen und diskriminierend und geht davon aus, dass dadurch Unternehmen und Privatleute davon abgehalten werden können, grenzübergreifend auf dem gemeinsamen europäischen Markt zu agieren und zu investieren. Dies steht im Widerspruch zu den grundlegenden Freiheiten, die innerhalb der EU gelten, dazu gehören der freie Personenverkehr, die Arbeitnehmerfreizügigkeit, das Recht zur freien Wahl des Wohnsitzes, die Dienstleistungsfreiheit und der freie Kapitalverkehr.
Schon im Jahr 2015 hat die EU-Kommission aus diesem Grund ein Verfahren gegen Spanien eröffnet. 2017 ging man noch einen Schritt weiter und forderte in einer begründeten Stellungnahme, dass Spanien die Regelung bezüglich des Vermögens seiner Bürger im Europäischen Wirtschaftsraum, also innerhalb der 28 EU-Staaten zuzüglich Norwegen, Island und Liechtenstein, ändern solle. Spanien wurde zwei Monate Zeit gegeben, dieser Aufforderung nachzukommen, doch auch heute, zwei Jahre später, wurde sie noch nicht erfüllt, weshalb Brüssel den Fall nun an die oberste Instanz, den EuGH, übergibt.
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