Fahrlässige Tötung durch Steinschlag


Juan Damián Gorrín, damals noch Bürgermeister von Santiago del Teide, im Januar 2010 nach einer gerichtlichen Befragung zu dem Unfall am Strand Los Guíos. Foto: EFE

Juan Damián Gorrín, der ehemalige Bürgermeister von Santiago del Teide, wurde zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt

Teneriffa – Der ehemalige Bürgermeister von Santiago del Teide, Juan Damián Gorrín, und zwei Mitarbeiter des Ayuntamientos, Celso González und José Javier Rodríguez, sind durch das Strafgericht Nummer 8 von Santa Cruz wegen fahrlässiger Tötung und Amtspflichtverletzung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Die Richterin María Teresa Hernández macht sie verantwortlich für einen schrecklichen Unfall, der sich am 1. November 2009 am Strand Los Guíos zugetragen hat. Damals starben zwei Strandbesucherinnen, die sich nahe einer Steilwand sonnten, als sich größere Mengen Gestein aus der Wand lösten und sie durch Geröll verschüttet wurden.

Da es einige Tage zuvor schon einmal zu Steinschlag gekommen war und die Steilwand durch den Bau eines nicht genehmigten Kanals destabilisiert war, urteilte die Richterin, der Bürgermeister hätte die Pflicht gehabt, den Strand zu sperren, um Gefährdungen der Bevölkerung auszuschließen. Sie weist ihm und den beiden Mitangeklagten dadurch eine direkte Schuld am Tod der beiden kanarischen Frauen von 55 und 29 Jahren zu.

Das Urteil beinhaltet darüber hinaus ein Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter für fünf Jahre im Fall von Juan Damián Gorrín und für zwei Jahre im Fall von Celso González und José Javier Rodríguez, sowie eine durch die Versicherungsgesellschaft Mapfre zu zahlende Entschädigung an die Familien der Opfer von 88.000 bzw. 70.500 Euro.

Dem Urteil zufolge ergriff Gorrín in seiner Eigenschaft als Bürgermeister von Santiago del Teide keine wirksamen Maßnahmen, um den Unfall zu verhindern, obwohl ihm die Steinschlaggefahr an diesem Strand bekannt war. Er habe weder den Strand gesperrt, noch eine 24-Stunden-Überwachung organisiert und Warnschilder aufstellen lassen. Der Staatsanwalt ist mit dem Urteil nicht zufrieden und wird es anfechten, um eine höhere Haftstrafe von drei Jahren zu erwirken.

Vorsicht unter Steilwänden!

Auf dem Territorium Teneriffas mit seiner Grundfläche von nur etwas über 2.000 Quadratkilometern erhebt sich mit dem Teide der höchste Berg Spaniens. Daraus ergibt sich, dass es auf der Insel unzählige Steilwände gibt. Verwitterung und Erosion führen in einem natürlichen, geologischen Prozess dazu, dass aus diesen Wänden von Zeit zu Zeit und besonders in den Tagen nach starken Regenfällen große und kleine Felsbrocken und selten sogar ganze Steinlawinen herausbrechen. Dies kann auch durch das Bespannen mit Netzen und andere bauliche Maßnahmen nicht nachhaltig aufgehalten werden. Deshalb ist jeder Einzelne gefordert, sich die möglichen Gefahren, die von steil aufragenden Felswänden und hohen Böschungen ausgehen, selbst klarzumachen und darauf zu achten sich am Strand und beim Wandern oder Zelten nicht unnötig lange in diesen Zonen aufzuhalten oder gar sein Lager dort aufzuschlagen.

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