FeWo-Vermieter weiter im Rechtsvakuum


Interessenverband befürchtet, dass die Regierung die Frist für die Abänderung der Verordnung nicht einhalten wird

Teneriffa – Im Oktober wollte die kanarische Regionalregierung einen Entwurf für die Abänderung der Verordnung vorlegen, die seit 2015 die Ferienwohnungsvermietung regelt. Doch der Monat ist fast zu Ende, und der Interessenverband der Ferienwohnungsvermieter ASCAV (Asociación Canaria de Alquiler Vacacional) wartet weiter vergeblich darauf, dass die im Dekret 113/2015 festgelegten Beschränkungen verringert werden.

ASCAV fürchtet, dass das Tourismusressort gegen die selbst gesetzte Frist verstoßen wird. Die Abänderung der Verordnung sollte im Herbst auf den Weg gebracht und bis Jahresende genehmigt werden. Doris Borrego, Vorsitzende des Interessenverbands, erinnert an das Versprechen der Regierung, bis Oktober einen Entwurf mit den Veränderungen vorzulegen, befürchtet jedoch, dass dies nicht geschehen wird.

Für die Eigentümer von Ferienwohnungen werde die Lage immer schwieriger, mahnt Borrego. Viele davon vermieten ihre Wohnungen seit Jahrzehnten an Feriengäste und taten dies auch ganz legal, bis im Jahr 2013 das Vermietungsgesetz LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos) geändert wurde und ein Rechtsvakuum für die FeWo-Vermietung entstand. Diesem sollte die Verordnung 113/2015 ein Ende setzen, doch genau das Gegenteil war der Fall. Im Artikel 3.2 der neuen Verordnung wurde festgelegt, dass FeWos, die in „touristischen Zonen“, „auf touristischem oder gemischtem Grund“ oder „in touristischen oder gemischten Urbanisationen“ liegen, von der Regulierung ausgeschlossen sind.

Im Wochenblatt-Interview kurz nach dem Erlass der neuen Verordnung sprach Doris Borrego von einem „Anti-Ferienwohnungen-Dekret“. „Praktisch 100% der Ferienwohnungen in touristischen Zonen sind ausgeschlossen. Ein gutes Beispiel ist Adeje, wo unterhalb der Autobahn von der Grenze von Arona bis einschließlich Callao Salvaje die private Vermietung von Ferienwohnungen nun verboten ist. Oder ganz Puerto de la Cruz, Bajamar, Punta del Hidalgo etc. Damit wurden die Wünsche der Hotel-Lobbys berücksichtigt“, sagte Borrego.

Dass sich daran bis heute nichts geändert hat, sei angesichts des für die Wintersaison erwarteten Tourismus-Hochs äußerst besorgniserregend. ASCAV hat ausgerechnet, dass 22% aller touristischen Betten auf die privaten Ferienwohnungen entfallen und hält es daher für unverständlich, dass diese wegen einer übermäßig einschränkenden Verordnung am Abgrund der Legalität balancieren.

„Warum werden die Eigentümer der Ferienwohnungen im Vorfeld einer großartigen Saison verängstigt, wenn wir uns doch alle der Tatsache bewusst sind, dass sie eine Schlüsselrolle in unserer touristischen Entwicklung spielen?“ schreibt ASCAV in einer Mitteilung.

Auf La Palma werde die FeWo-Vermietung regelrecht blockiert, denn keine einzige Ferienwohnung, unabhängig vom Standort, wurde bislang in das Register aufgenommen. Auch auf Teneriffa würden FeWos, die auf „suelo rústico“ (nicht als Bauland ausgewiesene Grundstücke) stehen, nicht als solche anerkannt. Dabei zahlten die Eigentümer in den meisten Fällen pünktlich ihre Grundsteuer und verfügten sogar über eine Bewohnbarkeitsbescheinigung. „Sie sind also legal genug, um Steuern zu zahlen, aber nicht, um als Ferienwohnungen anerkannt zu werden?“ fragt sich ASCAV.

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