Bislang war es dem spanischen Finanzamt nur möglich, per Internet ein Konto zu blockieren, also mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu belegen. Doch dies soll der Agencia Tributaria ab 1. Oktober auch bei Langzeitdepots möglich sein. Ein entsprechendes Gesetz wurde dieser Tage im Offiziellen Gesetzblatt (BOE) veröffentlicht.
Nach der Gesetzesänderung im Jahr 2011 können Konten bereits auf telematischem Wege gesperrt werden. Nun soll dies auch für Langzeitdepots möglich werden.
Das Vorgehen wird wie folgt aussehen: Zunächst wählt das Finanzamt die infrage kommenden Schuldner aus. Dann werden die nötigen Informationen über vorhandene Konten und Langzeitdepots eingeholt, um schlussendlich maximal ein Konto oder ein Depot pro Finanzinstitut für die vorgesehene Pfändung auszuwählen. Das Finanzamt informiert die Bank über die Pfändung, die noch am selben Tag das Guthaben zu blockieren hat. Reicht das Guthaben nicht aus, weitet das Finanzinstitut die Blockade auf andere Konten oder Depots bei anderen Filialen aus.
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