Finanzamt zeigt wenig Eifer bei der Steuerverfolgung in Sachen PP


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Vergleich der spanischen Regierungspartei mit der Caritas und dem Roten Kreuz sorgte für Empörung

Über eine mögliche Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit illegalen Parteispenden, welche die Regierungspartei PP laut den Unterlagen ihres früheren Schatzmeisters Luis Bárcenas im Jahr 2008 eingenommen hat, liefern sich Pablo Ruz, Richter am Nationalen Gerichtshof, und das spanische Finanzamt (Agencia Tributaria) ein öffentliches Kräftemessen (das Wochenblatt berichtete).

Nachdem die Finanzbehörde von Richter Ruz durch eine Verfügung dazu verdonnert wurde, endlich einen Bericht mit der Berechnung der aus den nicht deklarierten Spenden von 1,055 Millionen Euro erwachsenden möglichen Steuerschuld vorzulegen, wurde nun ein Gutachten nach den Vorgaben des Richters erstellt. Die Höhe der nicht gezahlten Steuern entscheidet darüber, ob die vorliegende Steuerhinterziehung ein Straftatbestand ist oder nicht. 

Nach den Berechnungskriterien, die in der richterlichen Verfügung aufgestellt wurden, würde sich eine Steuerschuld von 220.167 Euro ergeben. Es geht dabei um die Körperschaftssteuer für das Jahr 2008, das einzige Jahr in der schwarzen Buchführung von Bárcenas, für welches eine mögliche Steuerschuld noch nicht verjährt ist. 

Zeitgleich mit dem Gutachten gab das Finanzministerium ein Kommuniqué heraus, in dem es sich auf den Bericht beruft und die schwarzen Spendeneinnahmen der PP mit dem hypothetischen Fall vergleicht, dass die Caritas oder das Rote Kreuz nicht deklarierte Spenden annehmen würde, „um Kinder mit Nahrung zu versorgen“. Diese Mitteilung machte sogar noch die Runde, bevor Richter Ruz das offizielle Gutachten in Händen hielt und sorgte in den sozialen Netzwerken für Empörung. Die Leiterin des Nationalen Büros für Betrugsermittlung (ONIF) des Finanzamtes, Margarita Garage-Valdecasas, erklärte, das Gutachten sei erstellt worden, um mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, die sich aus der Nichterfüllung der richterlichen Anordnung ergeben könnten. Sie betonte, dass ihre Einschätzung des Falles dem Inhalt des Gutachtens vollständig zuwiderlaufe. Sie geht davon aus, dass auch die illegal eingenommenen Spenden der politischen Parteien steuerbefreit sind. 

Die Berechnungen, welche der Gutachter angestellt hat, nehmen von den insgesamt 1,055 Millionen Euro Spendeneinnahmen aus der Bárcenas-Buchführung für das Jahr 2008 nur die 888.000 Euro als Basis, welche für die Renovierung der Parteizentrale verwendet wurden (Einnahmen, welche direkt dem politischen Zweck der Partei zugeführt werden, sind steuerfrei). Ausgehend von einem Körperschaftssteuersatz von 25% kommt er auf 220.167 Euro möglicher Steuerschuld. Diese liegt deutlich über der Grenze von 120.000 Euro, ab der ein Steuervergehen zum Straftatbestand wird. 

Der Gutachter hat aus eigenem Antrieb zusätzlich eine Berechnung beigefügt, bei der er alle Einnahmen der Partei, legale und illegale zusammenfasst, insgesamt 83 Millionen und alle anrechnungsfähigen Kosten, 72 Millionen Euro, abzieht. Da die illegalen Spendeneinnahmen 1,08% der Gesamteinnahmen ausmachen, wendete er diesen Prozentsatz auch auf die anrechnungsfähigen Kosten der Partei an. Durch diese Rechnung erhält er eine geschuldete Körperschaftssteuer von nur 25.630 Euro, was wiederum weit unter dem Limit liegt, ab dem eine Steuerstraftat vorliegt. 

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