Flexiblere Bedingungen bei den Mietbeihilfen für junge Menschen

Die staatliche Mietbeihilfe kann von jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren beantragt werden. Foto: PIXABAY

Die staatliche Mietbeihilfe kann von jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren beantragt werden. Foto: PIXABAY

Auch Mieter eines WG-Zimmers können den „Bono Alquiler Joven“ beantragen

Madrid – Nach einem neuen Ministerbeschluss werden die Mietbeihilfen für junge Menschen flexibler gestaltet als bisher vorgesehen. Demnach wird der „Bono Alquiler Joven“ beispielsweise nun auch denjenigen zugutekommen, die nur ein Zimmer anmieten, vorausgesetzt, dass die Miete die Obergrenze von 300 Euro pro Monat nicht übersteigt. Dieses Limit kann jedoch in einigen Gebieten, in denen der Mietmarkt besonders teuer ist, auf 450 Euro angehoben werden, sofern eine Vereinbarung zwischen der autonomen Region und dem Ministerium für Transport, Mobilität und städtische Angelegenheiten besteht. Die Beihilfe, die der Begünstigte dabei erhält, ist dieselbe wie die, die für diejenigen vorgesehen ist, die eine reguläre Wohnung mieten: ein Höchstbetrag von 250 Euro pro Monat.
Der „Bono Alquiler Joven“ wird in der Regel Personen bis zu einem Alter von 35 Jahren gewährt, deren Jahreseinkommen den Betrag von 24.318,84 Euro nicht übersteigt. Um die Mobilität der Arbeitskräfte nicht zu beeinträchtigen, werden jedoch künftig zwei Situationen mitberücksichtigt: wenn ein Begünstigter von einer Provinz in eine andere Provinz oder in eine andere autonome Gemeinschaft umzieht. In diesen Fällen wird das Verfahren für den Erhalt der Mietbeihilfe vereinfacht, und die Bedingungen werden flexibler gestaltet, wobei das Einkommen bis zu 32.425,12 Euro pro Jahr betragen kann.

Die neue Verordnung, die per Königlichem Dekret Ende Januar entschieden wurde, sieht darüber hinaus auch die Möglichkeit vor, dass der „Bono Alquiler Joven“ unter bestimmten Bedingungen mit anderen regionalen Subventionen kompatibel ist, sofern diese aus dem staatlichen Wohnungsbauplan stammen.

Grundsätzlich gilt: Wer die Bewilligung für den „Bono Alquiler Joven“ bekommt, erhält maximal 250 Euro pro Monat, die zur Zahlung der Miete verwendet werden müssen, da die Beihilfe zweckgebunden ist und nur für diesen Zweck verwendet werden kann. Dazu müssen sie durch einen Mietvertrag (oder einen Wohnungsüberlassungsvertrag) nachweisen, dass sie Mieter sind und dass der Preis der Wohnung 600 Euro pro Monat nicht übersteigt. Diese Obergrenze kann auf Wunsch der autonomen Gemeinschaft auf bis zu 900 Euro angehoben werden. In jedem Fall sind sowohl diese Grenzen als auch die Obergrenze des maximalen Einkommens, über das der Mieter verfügen darf, im Fall einer Wohngemeinschaft flexibel. Die Unterstützung kann für maximal zwei Jahre gewährt werden.

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