Flugreisende aufgepasst!


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Seit 6. November gilt Flüssigkeitsbeschränkung für Handgepäck

Seit dem 6. November müssen Flugreisende, deren Abflug- und Ankunftflughafen innerhalb der EU liegt, beim Packen des Handgepäcks genauer aufpassen. An diesem Tag sind nämlich die als Reaktion auf die im August in London vereitelten Terroranschläge erlassenen verschärften Sicherheitsvorkehrungen für Flugreisen in Kraft getreten.

Madrid – Teil dieser Maßnahmen ist die Beschränkung der Flüssigkeitsmenge, die jeder Passagier in seinem Handgepäck mit sich führen darf. Demnach gilt: Es dürfen nur noch Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml mitgeführt werden. Das gilt auch für Wasser. Noch dazu müssen alle Flüssigkeitsbehälter in einem durchsichtigen, verschließbaren Plastikbeutel transportiert werden, der maximal einen Liter Volumen haben darf. Die Richtlinie gilt auch für Cremes, Lotionen, Pasten und Gels, so dass bei der Errechnung der Flüssigkeitsmenge auch Tuben und Dosen mitgerechnet werden müssen.

Von der Regelung ausgenommen sind Babynahrung, Medikamente und Diabetikerkost. Im Fall von Medikamenten wird angeraten, eine ärztliche Beschreibung in englischer Sprache dabei zu haben. Ebenfalls ausgenommen sind Duty-free-Einkäufe.

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