Fotovoltaikanlagen künftig auf Ackerland zulässig


Inselrat beschließt Änderung des Insel-Bodenordnungsplans

Während einer Ratssitzung der Inselverwaltung von Teneriffa wurde jetzt beschlossen, dass künftig Ackerland bzw. als nicht bebaubares Land ausgewiesene Grundstücke (suelo rústico) für die Installation von Fotovoltaikanlagen in Frage kommen.

Einstimmig und nahezu begeistert wurde dieser Vorschlag angenommen, um den Landwirten in Zukunft eine Zweitnutzung ihrer Grundstücke zu ermöglichen und gleichzeitig die Erzeugung erneuerbarer Energie auf der Insel zu fördern. Somit wurde die diesbezügliche Modifizierung des Insel-Bodenordnungsplans PIOT beschlossen. In Zukunft soll auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken – beispielsweise Bananen- oder Tomatenplantagen – ein Teil der Fläche für die Installation von Solarmodulen genutzt werden dürfen, die jedoch höchstens eine Fläche von einem Hektar belegen sollten. Im Falle von Feldern oder größeren An-bauflächen, die von Kooperativen betrieben werden, darf die für Fotovoltaik genutzte Fläche maximal fünf Hektar ausmachen.

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