Franco-Denkmal wird nicht geschützt


Das Franco-Denkmal thront in der Mitte eines Brunnens mit 30 m Durchmesser, der von neun jeweils 14 Meter hohen Säulen eingerahmt wird. Foto: efe

Die Inselverwaltung sieht keinen Antrag zur Eintragung des Monuments als Kulturgut vor

Teneriffa – Eigentlich taucht der Name Franco in der Bezeichnung heute nicht mehr auf, nachdem die Stadtverwaltung Santa Cruz de Tenerife im Jahr 2011 den Namen „Monumento a la Victoria“ (Siegesdenkmal) festgelegt hat. Dennoch ist das Brunnendenkmal an der Avenida Anaga in Teneriffas Hauptstadt im Volksmund weiter als „Monumento a Franco“ oder auch „Monumento del Ángel“ bekannt.

Das Denkmal ist Werk des spanischen Bildhauers Juan de Ávalos und wurde am 17. März 1966 zum Gedenken an den Sieg der Truppen von General Franco im Spanischen Bürgerkrieg und an seine Machtübernahme eingeweiht. Die Bronze-Skulptur des Engels soll das Passagierflugzeug DH.89 Dragon Rapide darstellen, mit dem General Franco 1936 von den Kanaren nach Marokko flog, wo mit der Militärrevolte und dem folgenden Militärputsch in Spanien der Spanische Bürgerkrieg ausgelöst wurde. Die stehende Figur auf dem Engel soll Francisco Franco darstellen.

Bereits seit einiger Zeit herrscht Uneinigkeit unter den Behörden, was die Zuständigkeit für dieses Denkmal angeht. Wegen der vermeintlichen Verletzung des Gesetzes Ley de Memoria Histórica, das die Opfer des Spanischen Bürgerkriegs würdigt, wurde schon öfter über den Abriss des Denkmals debattiert. Zuletzt hatte der Madrider Anwalt Eduardo Ranz, Experte in Sachen Ley de Memoria Histórica, Anzeige erstattet, weil das Denkmal noch nicht abgerissen wurde. In dem von der Regierung José Luis Rodríguez Zapatero (PSOE) 2007 erlassenen Gesetz wird unter anderem festgelegt, dass sämtliche franquistische Symbole von öffentlichen Gebäuden und Plätzen zu entfernen sind. Demzufolge wurden vielerorts Straßennamen geändert, und auf Teneriffa wurde ein ähnliches Denkmal in Las Raíces abgerissen. Doch Juan de Ávalos’ Monument aus Bronze und Granit in Santa Cruz steht weiterhin an seinem Platz.

Zu Beginn des Sommers hatte die Königliche Akademie der Schönen Künste der Kanaren (Real Academia Canaria de Bellas Artes) einen Antrag bei der zuständigen Stelle in der Inselverwaltung eingereicht, in dem gefordert wurde, das Denkmal zum Kulturgut zu erklären und damit unter Schutz zu stellen. Das vom Präsidenten der Akademie unterzeichnete Gesuch begründete die Forderung damit, dass dieses Denkmal – unabhängig von seiner Bedeutung – ein wunderbares Kunstwerk ist, das sich perfekt in die Umgebung dieses Stadtteils einfügt.

Die Inselverwaltung lehnt einen solchen Antrag jedoch ab, wie die Leiterin des Amtes für Kulturerbe, Josefa Mesa, mittlerweile hat wissen lassen. Auf der Insel gebe es viele weitaus wichtigere Elemente, die als Kulturgut geschützt werden müssten, und für die Cabildo und Regionalregierung sich einsetzen würden, erklärte sie. Das Franco-Denkmal hätte dies nicht verdient.

Eine Antragstellung für die Erklärung zum Kulturgut erfolgt grundsätzlich durch das Cabildo und wird von der Regionalregierung bearbeitet.

Außerdem versicherte Josefa Mesa, dass es nicht Aufgabe des Cabildos sei, über Abriss oder Fortbestand des Denkmals zu entscheiden. Die Stadtverwaltung Santa Cruz de Tenerife sei dafür zuständig und müsse nun endlich eine Untersuchung einleiten, um festzustellen, ob das Denkmal trotz seines Ursprungs mit dem Gesetz Ley de Memoria Histórica vereinbar ist und, je nach Ergebnis, die Entscheidung treffen, es abzureißen oder bestehen zu lassen.

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