Fristen für Abgabe der Einkommensteuererklärung werden beibehalten

Finanzministerin María Jesús Montero Foto: EFE

Verschiedene Verbände forderten angesichts der Corona-Krise eine Verlängerung

Madrid – Die spanische Regierung setzt derzeit alles daran, die wirtschaftlichen Auswirkungen, die die Corona-Krise nach sich ziehen wird, soweit wie möglich abzuschwächen. In diesem Sinne wurde auch bekanntgegeben, dass die Fristen für alle Verfahren und Anfragen, die im Zusammenhang mit der anstehenden Einkommensteuerkampagne bereits in die Wege geleitet wurden, bis zum 30. April verlängert werden. Für alle Verfahren, die erst ab dem 18. März auf den Weg gebracht wurden, gilt sogar eine Verlängerung bis zum 20. Mai. Am 18. März ist in Spanien das Dekret für außerordentliche Notmaßnahmen in Kraft getreten, mit dem die Regierung den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie soweit wie möglich entgegenwirken will. Nicht betroffen ist von dieser Maßnahme allerdings die Einkommensteuererklärung an sich, die wie üblich am 1. April startet.
„Die Erklärung des Alarmzustands in Spanien setzt nicht die Fristen für die Abgabe und die Zahlung der Einkommensteuererklärung aus, welche gesondert geregelt sind“, heißt es diesbezüglich unter anderem in einer Mitteilung auf der Website der Steuerverwaltungsbehörde (AEAT).
Diese Entscheidung ist nicht überall auf Zustimmung getroffen. Verschiedene spanische Verbände von Steuerzahlern und Wirtschaftsexperten haben die Finanzministerin María Jesús Montero inzwischen dazu aufgefordert, dass auch diese Fristen um mindestens drei Monate verlängert werden sollen. In einer gemeinsamen Mitteilung wird diesbezüglich der „Mangel an Empathie seitens der Regierung im Hinblick auf die Unternehmensstruktur und die Fachkräfte des Sozialwesens“ moniert.
Sollte sich das Finanzministerium nicht umstimmen lassen, bedeutet dies, dass die Steuerzahler, die die Mehrwertsteuererklärung für das erste Quartal (fällig im April) oder das sogenannte „Modelo 720 über Güter im Ausland“ (fällig Ende März) einreichen müssen, verpflichtet sind, die regulär vorgesehenen Fristen einzuhalten.
Was den diesjährigen Zeitraum für die Abgabe der Einkommensteuererklärung betrifft, beginnt die Kampagne wie vorgesehen am 1. April. Ab diesem Datum können die Steuererklärungen online abgegeben werden. Am 13. Mai beginnt die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung in Papierformat. Die Kampagne endet am 30. Juni.
Das Finanzamt erklärte in diesem Zusammenhang, man habe es in diesem Jahr angesichts der Ereignisse für besonders wichtig gehalten, die Fristen beizubehalten, damit die Steuerzahler baldmöglichst mit ihren Rückzahlungen rechnen können. Nach offiziellen Angaben können rund 70% der spanischen Steuerzahler mit einer Rückzahlung rechnen. Nachzahlungen müssten erst am Ende der Einkommensteuerkampagne geleistet werden. Nahezu 88% nutzen normalerweise die Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung ab 1. April online abzugeben. Bereits am 3. April können nach Angaben des Finanzamts die ersten Steuerzahler mit ihren Rückzahlungen rechnen.

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.