Fünftgrößtes Konkursverfahren der spanischen Geschichte


Firmen mit Aktienanteilen des französischen Immobiliengiganten Gecina werden zerschlagen

Alteco und MAG Import, bedeutende Aktionäre am größten Immobilienunternehmen Frankreichs, haben die Zwangsvollstreckung beantragt. Dabei hätte es nicht so weit kommen müssen.

Madrid – Die beiden Firmen gehören dem spanischen Großunternehmer Joaquín Rivero und der in der Geschäftswelt nicht minder bekannten Familie Soler; zusammen sind sie zu 31% an Gecina, der mit einem Börsenwert von 5 Milliarden Euro und Objekten im Gesamtwert von rund 11,6 Milliarden Euro größten Immobilienfirma Frankreichs, beteiligt.

Alteco und MAG Import sind aufgrund eines Gemeinschaftsdarlehens über 1,625 Milliarden Euro bei insgesamt 13 spanischen und internationalen Banken verschuldet, darunter die verstaatlichten Ban­kia, NCG Banco und Banco de Valencia sowie die Royal Bank of Scotland. Die beiden Investmentfirmen beglichen regelmäßig die fälligen Raten und Zinsen und hatten den noch fälligen Betrag bereits auf 600 Millionen Euro reduziert, bis ihnen nun eine “alte Geschichte” zum Verhängnis wurde. Im April vereinbarten Rivero und Juan Soler mit den Gläubigern eine Refinanzierung des Gemeinschaftsdarlehens unter drei Bedingungen: der Aufstellung eines Durchführbarkeitsplanes, der Absegnung seitens eines unabhängigen Gutachters und der Aufhebung der Pfändung, mit der ein französischer Richter die von Gecina an die beiden Unternehmen auszuzahlenden Dividenden belegt hatte. Die zwei ersten Bedingungen wurden erfüllt, die dritte jedoch nicht. Die entscheidende Pfändung beruht auf einer über vier Jahre alten Anzeige gegen Joaquín Rivero, zu jener Zeit Präsident von Gecina, wegen des Kaufs eines 49%igen Anteils von Bami und des Kaufs eines Grundstücks an der Costa del Sol, der nicht von der Aktionärsversammlung bestätigt wurde. Nun war für die Aufhebung der Pfändung die Einlegung eines Rechtsmittels innerhalb einer bestimmten Frist erforderlich, doch diese wurde merkwürdigerweise überschritten. Fast alle Gläubiger waren bereit, die Frist zur Umsetzung dieser letzten, noch ausstehenden Bedingung zu verlängern, nur Natixis,   einer der wichtigsten Gläubiger, schoss quer und verweigerte die Zustimmung. Da eine Klauseländerung Einstimmigkeit erfordert, musste die Fristverlängerung abgewiesen und die Nichterfüllung der Bedingung erklärt sowie die Refinanzierung gekündigt werden.

Nun wurde das fünftgrößte Konkursverfahren der spanischen Geschichte eingeleitet, nur übertroffen von Martinsa-Fadesa (7,156 Milliarden Euro), Habitat (2,840 Milliarden Euro), Sacresa (2,6 Milliarden Euro) und Nueva Rumasa (2,1 Milliarden Euro).

Nach Beantragung des Zwangsvollstreckungsverfahrens muss nun das Handelsgericht entscheiden, ob die Aufhebung der Pfändung und eine Einigung mit den Gläubigern abgewartet werden oder die Gläubiger mit den Anteilen an Gecina befriedigt werden sollen. Hinzuzufügen sei, dass die Banken indirekt schon Hauptaktionäre des französischen Immobiliengiganten sind, da sie fast über das gesamte Kapital von Metrovacesa verfügen, welche wiederum einen 27%igen Anteil an Gecina hält.

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