Für Rettung zur Kasse gebeten


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Risikosportler, fahrlässig Handelnde und Simulanten

Laut der Zeitung Diario de Avisos steht das kanarische Parlament kurz vor dem Beschluss, Gerettete im Einzelfall an den Rettungskosten zu beteiligen. Betroffen sind Risikosportler (Kletterer, Gleitschirmflieger, Surfer, etc.), fahrlässig Handelnde, Vorschriften Missachtende und Simulanten.

In einigen autonomen Regionen gibt es schon die „Gebühr für durch Fehlverhalten verursachte Rettungsaktionen“, die auf den Kanarischen Inseln folgende Unfallsituationen erfassen soll: Ausüben einer gefährlichen oder risikoreichen Freizeitaktivität oder Sportart, Nichtbeachtung jedweder Sicherheitshinweise oder Verbotsschilder, Ausüben verbotener oder nicht erlaubter Aktivitäten in Naturgebieten, Nichtvorhandensein der nötigen Ausrüstung, falsche Notrufe, simulierte Notfälle.

Die „Gebühr“ soll auf ein Limit von 6.000 Euro begrenzt sein und folgendermaßen zusammengestellt werden: pro Retter 36 Euro je Stunde, Hubschrauber 2.000 Euro je Stunde, Rettungsschiff 300 Euro je Stunde, Fahrzeug der Einsatzleitung 300 Euro je Stunde, alle übrigen Fahrzeuge 40 Euro je Stunde.

Ausgenommen von der Zahlungspflicht werden voraussichtlich diejenigen, die nachweisen können, dass sie aufgrund psychischen Unvermögens die amtlichen Anweisungen nicht verstehen konnten, diejenigen, die nachgewiesenermaßen mittellos sind und diejenigen, die im Rahmen des Unfalles oder der Rettungsaktion verstorben sind.

In dem entsprechenden Gesetz soll ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch juristische Personen, sprich Versicherungen, die Gebühr begleichen können.

Zumindest ist momentan nicht vorgesehen, einen Katalog der Risikosportarten aufzustellen. Schwerwiegender könnte sich jedoch auswirken, wenn die Risikohöhe nicht genau festgelegt wird (z.B. ob ein paar Zentimeter oder einige Meter über dem Boden geklettert wird) oder die Erfahrung des Sportlers nicht miteinbezogen wird.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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