Gaslager-Fiasko beschäftigt die Gerichte


Das Castor-Projekt zur Speicherung von Erdgas in einer ausgebeuteten Erdöllagerstätte scheiterte wegen einer durch die Befüllung ausgelösten Erdbebenserie. Foto: efe

Das gescheiterte Projekt „Castor“ produziert ständig wachsende Kosten

Madrid – Die finanziellen Folgen des gescheiterten Vorhabens, ein unterseeisches Gaslager im Mittelmeer vor der Küste von Castellón einzurichten, beschäftigt die Gerichte in zunehmendem Maße. Die Regierung schweigt bisher zu den sich stetig verkomplizierenden gerichtlichen Verwicklungen, doch haben sich in den letzten Wochen mehrere neue juristische Fronten aufgetan, die sie früher oder später zum Handeln zwingen werden.

Das Castor-Projekt sollte ein ausgebeutetes Erdölvorkommen für die Speicherung von bis zu 1,9 Milliarden Kubikmeter Erdgas nutzbar machen und musste abgebrochen werden. Erste Versuche, Gas in den Hohlraum unter dem Meeresgrund zu pressen, lösten eine Erdbebenserie aus. Der Lizenzvertrag von 2008 verpflichtete den spanischen Staat, bei Entzug der Konzession die durch die Betreiberunternehmen ACS/Enegás bereits getätigten Investitionen von 1,35 Milliarden Euro zu erstatten.

Die Banken Santander, CaixaBank und Bankia finanzierten die Entschädigungssumme und haben nun beim Obersten Gerichtshof Klage eingereicht, weil die Regierung ihre Verpflichtungen zur Rückzahlung des Kredits nicht erfüllt. Diese war durch die Regierung Rajoy mittels einer Gesetzesverordnung geregelt worden, welche die Umlage der Kosten auf die Gasrechnungen der Verbraucher über 30 Jahre anordnete. Die Verordnung ist jedoch vor etwas über einem Jahr durch das Verfassungsgericht gekippt worden, weil ein solches Gesetzgebungsinstrument nur für Notfälle eingesetzt werden darf. Deswegen bleiben die vereinbarten Zins- und Rückzahlungen von rund 80 Millionen Euro jährlich an die Gläubigerbanken aus. Diese reichten Beschwerde ein, erhielten aber von den Behörden keine Antwort, sodass sie sich gezwungen sahen, nun den Rechtsweg zu beschreiten.

Parallel dazu klagt das Unternehmen Enegás, um die laufenden Kosten der Lagerstätte einzufordern, die seit der Schließung 2013 aus Sicherheitsgründen überwacht und gewartet werden muss. Die Kosten dafür beliefen sich allein im vergangenen Jahr auf 8,7 Millionen Euro. Enagás kümmert sich seit mittlerweile fünf Jahren darum. Anfangs musste für die Reduzierung des Gasdrucks und die Versieglung der Bohrlöcher gesorgt werden und seitdem für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, mit einer Überwachung rund um die Uhr unter Einsatz eines Schiffes und eines Helikopters.

Zwei Urteile des Obersten Gerichtshofes haben die ebenfalls auf die Rechnungen der Gaskunden umgelegten Beiträge für diese Kosten aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 für unrechtmäßig erklärt. Sie müssten demzufolge zurückgezahlt werden. Und so hat das Unternehmen bisher noch keine Erstattungen für die bisher entstandenen Kosten von insgesamt 50 Millionen Euro erhalten. Diesen Betrag fordert Enagás nun gerichtlich vom spanischen Staat ein.

Während die durch Castor entstandenen Schulden bei den Banken noch mehrere Jahrzehnte lang abgezahlt werden müssen, könnte den laufenden Unterhaltskosten durch die Demontage der Anlage ein Ende gesetzt werden. Dies wäre mit Kosten von mehreren zehn Millionen Euro verbunden, die ebenfalls letztlich die Verbraucher zu tragen hätten. Eine solche Entscheidung müsste durch die Regierung getroffen werden, die sich zurzeit jedoch nicht mit dem Problem befasst.

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