Geflüchtete katalanische Abgeordnete stellt sich

Archivfoto von Anna Gabriel Foto: EFE

Archivfoto von Anna Gabriel Foto: EFE

Nach vier Jahren auf der Flucht in der Schweiz möchte sie ihre Situation regeln

Madrid – Die Beziehung zwischen Katalonien und der spanischen Zentralregierung hat sich in der aktuellen Legislaturperiode deutlich verbessert. Die Begnadigung der Anführer der katalanischen Separatistenbewegung vor einem Jahr hat ihren Teil dazu beigetragen.

Das verbesserte politische Klima zwischen beiden Regierungen hat dazu geführt, dass die ehemalige Abgeordnete der nationalistischen CUP im katalanischen Parlament, Anna Gabriel, sich, nach vier Jahren auf der Flucht in der Schweiz, freiwillig dem Spanischen Obersten Gerichtshof gestellt hat. Die ehemalige Abgeordnete tritt damit in die Fußstapfen der ehemaligen katalanischen Landwirtschaftsministerin Meritxell Serret, die sich im März 2021 ebenfalls freiwillig dem Obersten Gerichtshof gestellt hat. Serret ist im Jahr 2017 gemeinsam mit dem ehemaligen katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont und mit drei ehemaligen Ministern nach Belgien geflohen. Es handelte sich um die ehemalige Bildungsministerin Clara Posantí, den ehemaligen Kulturminister Lluís Puig und den ehemaligen Gesundheitsminister Toni Comín.

Keine Gefängnisstrafe vorgesehen

Gabriel verkörperte die harte Linie der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung. Sie floh im Februar 2018 in die Schweiz, nachdem sie im Rahmen der Ermittlungen des illegalen Referendums vom 1. Oktober 2017 und der anschließenden einseitigen Unabhängigkeitserklärung, als Zeugin geladen worden war. Sie wurde schließlich nur wegen Ungehorsam angeklagt, was keine Gefängnisstrafe nach sich zieht, und im Juli 2018 in Abwesenheit verurteilt. Gegen Gabriel wurde nie ein europäischer oder internationaler Haftbefehl ausgestellt, da die begangene Straftat nicht mit einer Gefängnisstrafe geahndet wird. Im Falle einer Verurteilung drohen ihr eine Geldstrafe und das Verbot, ein öffentliches Amt zu bekleiden (maximal zwei Jahre). Der Spanische Oberste Gerichtshof hatte jedoch einen nationalen Haftbefehl wegen des Referendums und der anschließenden einseitigen Unabhängigkeitserklärung gegen sie erlassen, da es nicht möglich war, sie ausfindig zu machen.

Freilassung bis zum Gerichtstermin

Nachdem sie sich freiwillig gestellt hatte, um ihre persönliche Situation zu klären, hat der Richter Pablo Llarena ihrer Freilassung zugestimmt. Der Richter hat sie in Erwartung eines Termins zur Aufnahme ihrer Aussage freigelassen. Gabriel reiste nun in die Schweiz zurück, um ihren beruflichen Verpflichtungen nachzugehen. Sie wurde im vergangenen ­November in Genf zur Generalsekretärin der Gewerkschaft UNIA gewählt, der ersten Gewerkschaft in der Schweiz mit mehr als 200.000 Mitgliedern. Die katalanische Regierungssprecherin, Patrícia Plaja, wurde zu ihrer Stellung zu ­Gabriels Rückkehr ins Land und ihr freiwilliges Erscheinen vor dem Obersten Gerichtshof ­befragt. Plaja erklärte, dass Anna Gabriel ein Opfer der ­Unterdrückung ist und dass sie in Katalonien jederzeit willkommen sei.

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