Sache der Interpretation
Ein Gericht in Madrid hat eine Klage des Verbandes „Watani“ – Bürger für Zusammenleben und Entwicklung – wegen Aufstachelung zum Hass und zur Diskriminierung gegen den Sprecher der ultrarechten Parlamentsgruppe, Iván Espinosa de los Monteros, abgewiesen. Der hatte in einem Interview im Fernsehsender Antena 3 die Behauptung aufgestellt, ein Ausländer sei dreimal so oft zu einer Vergewaltigung bereit wie ein Spanier. Die zuständige Richterin vertritt die Meinung, die Fakten reichten nicht aus, um diese Anschuldigungen zu beweisen. Der Satz beabsichtige zwar einen sensationalistischen Effekt, um Stimmen unter einer radikalen Wählerschaft gegen die Migrationspolitik zu gewinnen. Doch könne man ihn nicht als direkte oder indirekte Aufforderung zur Diskriminierung und zum Fremdenhass interpretieren.
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