Beim Anti-Geldwäsche-Zentralregister gehen im Durchschnitt drei neue Verdachtsfälle pro Tag ein
Teneriffa – Das Handelsregister und das Grundbuchamt der Kanaren haben im vergangenen Jahr 2018 doppelt so viele Verdachtsfälle an das Anti-Geldwäsche-Zentralregister (Centro Registral Antiblanqueo, CRAB) weitergeleitet wie im Vorjahr. Täglich gehen dort im Durchschnitt drei neue Meldungen aus dem Archipel ein, im gesamten Jahr 2018 waren es 1040. Die Bandbreite reicht von Immobilienkäufen, die stark vom Marktpreis abweichen über den Kauf und möglichen Schmuggel von Kunstobjekten, die Gründung von Schein- und Fassadenfirmen bis hin zu verdächtigen Börsentransaktionen.
Das Anti-Geldwäsche-Zentralregister hatte im vergangenen Jahr deutlich mehr Arbeit als noch 2017. Die Register des ganzen Landes, welche Informationen zu über drei Millionen Gesellschaften und zehn Millionen Aktieninhabern verwalten, leiteten dem CRAB 22.594 Fälle zu, bei denen es Indizien für eine mögliche Geldwäsche gibt. Dies bedeutet einen Anstieg um 7.161 Fälle in nur einem Jahr.
Auf den Kanarischen Inseln fiel der Anstieg sogar noch größer aus, hier verdoppelte sich die Zahl der Verdachtsfälle von 525 in 2017 auf 1.040 im Jahr 2018.
Von diesen rund Tausend mutmaßlichen Geldwäschedelikten wurden dem CRAB 489 durch die Grundbuchregister zur Kenntnis gebracht. Die restlichen 551 kamen von den Handelsregistern.
Wie Vertreter der Registratorenkammer erläuterten, eignen sich große Immobilienprojekte und Urbanisationen be-
sonders gut für die Geldwäsche, weil sie es durch das hohe Investitionsvolumen solcher Vorhaben ermöglichen, die Herkunft großer Summen zu verschleiern. Steuerhinterzieher würden Immobilien gerne nutzen, um ihr Schwarzgeld anzulegen, ebenso wie Privatflugzeuge, Jachten und Luxusautos etc. Sogar der Kauf von Transportschiffen sei schon für die Geldwäsche genutzt worden.
Bei all dem spielen Kapitalgesellschaften eine große Rolle, „schlafende Gesellschaften“, die jahrelang keinerlei Aktivität zeigen, um dann plötzlich eine große Operation durchzuführen und danach sofort aufgelöst zu werden. Es sind Gesellschaften, deren Anteilseigner Gesellschaften sind, alle in Steuerparadiesen angesiedelt, was die Ermittlungen gegen die Urheber der Transaktionen außerordentlich erschwert.
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