Geringe Umsatzsteuerverluste, geringe Einnahmen


EU-Finanzkommissar Pierre Moscovici. Foto: EFE

Ermäßigungen führen in Spanien zu einem im EU-weiten Vergleich niedrigen effektiven Mehrwertsteuersatz

Brüssel/Madrid – Nach Angaben der Europäischen Kommission sind den Staatskassen der EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2017 durch Steuerhinterziehung, Fehler und Konkurse 137,5 Milliarden Euro an Umsatzsteuereinnahmen entgangen. In den vorangegangenen fünf Jahren ist es immerhin gelungen, diese Mindereinnahmen um 18% zu reduzieren. Doch 137,5 Milliarden Euro sind dem EU-Finanzkommissar Pierre Moscovici noch zu viel, weshalb er sich dafür ausgesprochen hat, die Umsatzsteuer-Reformen, welche die Europäische Kommission vor zwei Jahren vorgeschlagen hat, wieder aufzugreifen.

Spanien befindet sich mit Einbußen von 2,4% bzw. 1,8 Milliarden Euro beim Einzug der IVA (Impuesto sobre el Valor Añadido, auf den Kanaren IGIC) unter den fünf Mitgliedsländern, welche die geringsten Umsatzsteuerverluste aufweisen. Der Anteil liegt deutlich unter dem EU-Mittelwert von 11,2%. Die geringsten Mindereinnahmen hat Luxemburg mit 0,7%, mit den größten Lecks haben Italien (23,8%), Griechenland (33,6%) und Rumänien (35,5%) zu kämpfen.

Trotz dieses guten Abschneidens hat Spanien den niedrigsten effektiven Steuersatz und vergleichsweise geringe Einnahmen aus der Umsatzsteuer. Diese Unterschiede kommen durch die von Land zu Land unterschiedliche Handhabung von Steuerbefreiungen und reduzierten Mehrwertsteuersätzen zustande. Obwohl der Regelsatz der Mehrwertsteuer in Spanien 21% beträgt, ist die effektive Umsatzbesteuerung mit 8,5% die niedrigste der gesamten EU, hinter Frankreich (9,4%), Großbritannien (9,5%), Holland (10,1%) und Malta (10,1%). Die höchste effektive Mehrwertsteuer haben Kroatien (16,5%), Dänemark (14,7%) und Bulgarien (14,1%).

In Spanien beträgt die Diskrepanz zwischen der Summe, die eingenommen werden würde, wenn alle Güter mit dem vollen Satz von 21% besteuert würden und den tatsächlichen Einnahmen 59,42%, EU-weit liegt dieser Wert bei durchschnittlich 44,5%. Ein Hauptgrund dafür ist die steuerliche Sonderbehandlung der Kanarischen Inseln und der Exklaven Ceuta und Melilla.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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