Gesetzesdekret der Covid-19-Präventionsmaßnahmen

Regierungspräsident Ángel Víctor Torres Foto: EFE

Regierungspräsident Ángel Víctor Torres Foto: EFE

Die kanarische Regierung hat alle Maßnahmen für den Gesundheitsschutz in einem Dekret zusammengefasst

Kanarische Inseln – Mit einem neuen Dekret, das mit der Veröffentlichung im regionalen Gesetzblatt am 6. September in Kraft getreten ist, hat die kanarische Regierung den rechtlichen Rahmen für die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz während der Pandemie geschaffen.

Die neuen Vorschriften und Verhaltensregeln lockern zum Teil die bisher gültigen Einschränkungen. So wird zum Beispiel die Personenobergrenze bei gesellschaftlichen Zusammenkünften im privaten und öffentlichen Raum, in allen vier Warnstufen heraufgesetzt.

In dem Dekret, das dem Parlament als Gesetzesentwurf vorgelegt wird, ist außerdem festgelegt, dass die Gesundheitsbehörde jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Inspektionen in Restaurants, Theatern, Hotels, Diskotheken und anderen Einrichtungen durchführen kann, um die Einhaltung der Corona-Maßnahmen zu gewährleisten. Dass Nachtlokale wie Pubs und Diskotheken nach über eineinhalb Jahren endlich wieder öffnen dürfen, ist eine weitere Neuerung, die das Dekret einführt: Je nach Warnstufe, in der sich die jeweilige Insel befindet, können Nachtclubs bis 3.00 Uhr, 2.00 Uhr oder 01.00 Uhr öffnen. Das Tanzen bleibt allerdings verboten.

Ein weiterer Artikel des Dekrets ermöglicht es der Regierung zu entscheiden, in welchen Arbeitsbereichen bzw. von welchen Berufsgruppen ein Nachweis über eine Impfung oder ein negatives Testergebnis verlangt werden kann. Wer sich weigert, riskiert seinen Arbeitsplatz.
Außerdem behält sich die Regierung das Recht vor, die Maßnahmen dem Infektionsgeschehen anzupassen, falls dies notwendig sein sollte.

Gastronomie: Neue Sperrstunden und Besucherobergrenzen

Das Geseztesdekret legt für die Corona-Warnstufen 1 bis 4 unterschliedliche Öffnungszeiten und Besucherobergrenzen fest: In Warnstufe 1 können Terrassen zu 100%, Innenräume zu 75% genutzt werden. Pro Tisch sind maximal 12 Personen aus verschiedenen Haushalten zugelassen und die Lokale müssen um 03.00 Uhr schließen. In Warnstufe 2 gilt für Außenbereiche eine maximale Belegung von 75% und in geschlossenen Räumen 50%. Treffen dürfen sich maximal acht Personen aus unterschiedlichen Haushalten und die Schließung der Lokale wird auf 02.00 Uhr vorgezogen. In Warnstufe 3 gilt eine Höchstauslastung von 75% in Terrassenbereichen und 40% in ­Innenräumen sowie eine maximale Gruppengröße von sechs Personen. In der höchsten Warnstufe 4 bleibt die maximal zulässige Belegung in Bereichen im Freien bei 75%, während sie in Innenbereichen auf 25% sinkt; auch in dieser Warnstufe dürfen sich maximal sechs Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen.

Vorerst kein grünes Licht für den Karneval

Solange die Gesundheitskrise andauert, wird es keine Veranstaltungen wie Karneval, Dorffeste mit Tanz oder volkstümliche Umzüge mit größeren Menschenansammlungen geben. Diese Art von Veranstaltungen bleiben in allen vier Warnstufen verboten.
Das 88 Seiten umfassende Gesetztesdekret kann im Gesetzblatt unter Eingabe folgender URL abgerufen werden: www.gobiernodecanarias.org/boc/2021/183/001.html

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.