Gipfelstürmer aufgepasst!


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Neue Vorschriften für Zutritt zum Teide-Gipfel

Im Mai hat das Umweltministerium die neuen Vorschriften für den Zutritt zum Gipfel des Teide bekannt gemacht, der für das Gros der Besucher gesperrt ist.

Seit das Ministerium 1993 das letzte Stück des Fußwegs, der zum Krater und zum Gipfelkreuz führt, sperren ließ, um das empfindliche Naturschutzgebiet vor den Besuchermassen zu schützen, mussten Wanderer in Santa Cruz eine Sondergenehmigung beantragen, um den Gipfel von Spaniens höchstem Berg erklimmen zu dürfen.

Neuerdings müssen diese Anträge nicht mehr persönlich in den Verwaltungsbüros des Nationalparks in Santa Cruz gestellt werden, sondern können per Fax (922 24 47 88) oder E-Mail (teide@oapn. mma.es) erfolgen.

Der Antrag muss allerdings mindestens sieben Tage vor dem gewünschten Ausflugsdatum abgeschickt worden sein, und für den Fußweg zum Teide-Gipfel wird ein Limit von 50 Personen festgesetzt, die gleichzeitig unterwegs sein dürfen.

Die strenge Regelung für die Benutzung des Wanderpfads Telesforo Bravo, der von La Rambleta auf 3.555 Metern Höhe bis zum höchsten Punkt Spaniens auf 3.718 Metern führt, wird mit der Empfindlichkeit dieses Naturgebiets begründet, das nur mit einer begrenzten Besucherzahl belastet werden soll, um einerseits Schaden an der Landschaft zu vermeiden und andererseits die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten.

Im vergangenen Jahr stellte das Verwaltungsbüro des Teide-Nationalparks Sondergenehmigungen für 36.800 Wanderer aus, die den Gipfel des Vulkans erklimmen wollten.

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