Justizminister weicht vom Parteikurs ab
Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón, der die Rückkehr zum konservativeren Abtreibungsrecht ankündigte, verriet dagegen vor kurzem in einem Interview mit dem Radiosender Cadena Ser, im Gegensatz zu seiner Partei sähe er keinen Grund für eine Verfassungswidrigkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe.
Madrid – Damit sorgte er in den eigenen Reihen für Entrüstung, wartet doch die Partido Popular (PP) auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts über ihre Beschwerde gegen die gleichgeschlechtliche Ehe. Ruiz-Gallardón jedenfalls verneinte eine Gesetzesänderung der Regierung in dieser Materie vor dem Urteilsspruch des obersten spanischen Gerichtes.
Rückblick: Im Juni 2005 verabschiedete das Abgeordnetenhaus die Änderung des Zivilgesetzbuches (Código Civil) und führte die gleichgeschlechtliche Ehe ein, die Partnern die selben Rechte wie einer heterosexuellen Ehe zugesteht. Daraufhin reichte die PP beim Verfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde ein mit der Begründung, der Artikel 32 der Constitución erlaube wörtlich nur die Ehe zwischen Mann und Frau; außerdem würde das Gesetz die Interessen der Minderjährigen beeinträchtigen. Derzeit steht die Entscheidung noch aus.
Während des Wahlkampfes hatte Rajoy eine konkrete Stellungnahme zum Thema gleichgeschlechtliche Ehe vermieden und nur geäußert, beim damaligen Gesetzgebungsverfahren hätte er das Modell einer Lebenspartnerschaft bzw. eheähnlichen Gemeinschaft, wie in Deutschland gültig, vorgezogen.
Nun erklärte Alberto Ruiz-Gallardón in der Cadena Ser: „Meine Partei wartet die Entscheidung des Verfassungsgerichts ab. Ich jedenfalls sehe keinen Verfassungsverstoß, aber das hat das Verfassungsgericht zu bestimmen.“ Und: „Das Gesetz bleibt wirksam bis zur Entscheidung.“
Innenminister Jorge Fernández Díaz distanzierte sich sofort von den Äußerungen seines Regierungskollegen: „Hätten wir (die Partido Popular) nicht an eine Verfassungswidrigkeit geglaubt, hätten wir auch nicht gegen das Gesetz gestimmt, keinen Abänderungsantrag gestellt und keine Verfassungsbeschwerde eingelegt.“ Alfonso Alonso, Sprecher der PP im Abgeordnetenhaus, bezeichnete die Erklärungen des Justizministers als „persönliche Meinung“ und betonte, „über der persönlichen Meinung steht die Parteiposition“. Diese sei, die Entscheidung des Verfassungsgerichts abzuwarten.
Die Oppositionsparteien Partido Socialista Oberero Españo (PSOE) und Izquierda Unida (IU) ergriffen die Gelegenheit und führten an, die Worte des Justizministers seien mit den Taten der eigenen Partei nicht vereinbar und forderten die PP auf, die Verfassungsbeschwerde zurückzuziehen. Antonio Poveda, Präsident der Nationalen Vereinigung von Lesben, Gays, Trans- und Bisexueller (FELGTB), verlangte vom Justizminister, seiner eigenen Überzeugung treu zu bleiben und die Partei zur Rücknahme der „unmoralischen und peinlichen Beschwerde“ zu drängen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]