Granadas Missbrauchsfälle größtenteils verjährt


Nur der Kopf des Klans könnte angeklagt werden

Fast alle in Granada des sexuellen Missbrauchs verdächtigten Geistlichen könnten wegen Verjährung der Delikte mit einem blauen Auge davonkommen, räumte der zuständige Staatsanwalt Francisco Hernández dieser Tage ein.

Madrid – Im Oktober vergangenen Jahres war der Missbrauchsskandal ans Licht gekommen. Ein mittlerweile 24 Jahre alter ehemaliger Messdiener hatte sich per Brief an Papst Franziskus gewandt und schwere Vorwürfe gegen Mitglieder der konservativen Gruppe von Geistlichen „Klan der Romaneros“ gerichtet, die er des Missbrauchs seiner Person zwischen 2004 und 2007 bzw. der Vertuschung bezichtigte. Infolgedessen wurden vier Personen in Untersuchungshaft genommen, die kurz darauf jedoch wieder auf freien Fuß kamen und die Ermittlungen gegen insgesamt zwölf Personen, zehn Priester und zwei Laien, eingeleitet. Daraufhin meldeten sich drei weitere mögliche Opfer, die vor 2004 sexuellen Missbrauch durch Berührungen erlitten haben wollen. 

Staatsanwalt Francisco Hernández gab nun bekannt, fast alle etwaigen Delikte seien verjährt, Anklage könnte, wenn überhaupt, nur gegen den Kopf des Klans erhoben werden. Nur Priester Román könne wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Vertrauens- und Autoritätsverhältnisses angeklagt werden. Die anderen, weniger schweren Missbrauchsdelikte, darunter Exhibitionismus, seien verjährt. Insbesondere im Falle der Beihilfe oder der Vertuschung seien ihm nach zehn Jahren die Hände gebunden, so der Staatsanwalt. Auch hinsichtlich der Anzeigen der anderen Opfer könne er nun, nach über zehn Jahren, nichts mehr unternehmen.

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