Die Täter konnten nicht haftbar gemacht werden
2007 wurde die Operation Tertis als großer Schlag gegen die Plünderer archäologischer Fundstätten in Andalusien gefeiert. Nach monatelangen Ermittlungen verkündete die Guardia Civil die Verhaftung von 52 Personen, denen zur Last gelegt wurde, 31 archäologische Fundstätten geplündert und zerstört zu haben.
Sevilla – Knapp 70 Hausdurchsuchungen fanden statt, bei denen rund 300.000 Fundstücke sichergestellt wurden, in der Hauptsache Münzen. Aber es gab auch Gegenstände phönizischen, iberischen, römischen, westgotischen und arabischen Ursprungs.
„Es gab Säcke mit Keramikscherben, und jede Scherbe wurde als ein Stück gezählt, obwohl da vieles unvollständig war“, so Miguel Gómez de la Rosa, Anwalt von 26 der 52 Angeklagten.
Inzwischen ist der Fall im Sande verlaufen. Die 52 Angeklagten sind auf freiem Fuß, und rund ein Drittel der Beute ist ihnen zugesprochen worden. Die andalusische Regierung kämpft derzeit darum, dass ihr die restlichen Fundstücke ausgehändigt werden, die derzeit im Archäologischen Museum von Sevilla eingelagert sind. Doch das Gericht hat dagegen entschieden, wogegen wiederum die andalusische Regierung Einspruch erhoben hat.
Das heute gültige Gesetz schreibt vor, dass der Finder von Wertstücken seinen Fund amtlich kundtun muss. Doch weil nicht konkret feststelllbar ist, wann die Funde gemacht wurden, lautet der Gerichtsbeschluss auf Rückgabe der Fundstücke an den Finder.
Allein in Andalusien gibt es 13.000 archäologische Ausgrabungsstätten. Der dortige Volksverteidiger klagt seit Jahren ihre Plünderung an. 2007 beantragte er ein Verbot des Verkaufs von Fundstücken sowie des Privatbesitzes von Metalldetektoren. Dennoch konnte bislang der Plünderung kein Einhalt geboten werden.
„Die Tatsache, dass den Plünderern die Fundstücke zurückgegeben werden, ist mehr als peinlich. Immerhin handelt es sich um historisches Allgemeingut“, so heißt es. Das Gericht jedoch hat dahingehend befunden, dass nicht klar nachweisbar ist, wann die Funde gemacht wurden, weder wie lange die Fundstücke bereits im Besitz der Finder waren, noch auf welche Weise sie in deren Besitz gelangt sind.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]