Grundzüge des Gesetzes zur Reform des spanischen Scheidungsrechts


Ein Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller & Kollegen

Am 23.06. dieses Jahres hat die zweite Kammer des spanischen Parlamentes das Gesetz zur Reform des Scheidungsrechts verabschiedet. Zum Inkrafttreten der Neuregelung ist noch die derzeit ausstehende Verabschiedung durch das spanische Abgeordnetenhaus erforderlich.

Im folgenden sollen die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Neuregelung skizziert werden, wobei jetzt schon darauf hingewiesen wird, dass die nachfolgenden Ausführungen lediglich einen groben Überblick verschaffen sollen und in keinem Fall eine anwaltliche Beratung im Einzelfall ersetzen können. Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass auch in Spanien in Scheidungsverfahren grundsätzlich ein zwingende Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist.

1. Abschaffung der vorhergehenden Trennung

Ein Kernpunkt der geplanten Reform besteht darin, dass die Trennung der Eheleute nach einem Jahr des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft als unabdingbare Voraussetzung eines Scheidungsantrags abgeschafft wird. Nach der bisherigen, aus dem Jahr 1981 stammenden, Regelung war es den Eheleuten untersagt vor Ablauf einer einjährigen Frist den Ausspruch der Trennung durch Gerichtsurteil zu beantragen. Nach Ablauf eines weiteren Jahres konnte dann von einem der Beteiligten der Scheidungsantrag gestellt werden. Nunmehr soll letzteres bereits nach dreimonatigem Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft möglich sein, ohne dass ein vorheriger Trennungsantrag möglich wäre.

2. Gemeinsames Sorgerecht

Ein zweiter Hauptbestandteil der Reform besteht in der teilweisen Neuregelung des im Rahmen  eines Scheidungsverfahrens zu regelnden Sorgerechts für gemeinsame Kinder der Eheleute. Künftig soll es möglich sein die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung auch dann zu regeln, wenn die Eltern sich nicht auf eine Regelung der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder einigen können.

3. Unterhaltszahlungen

Ein weiteres Hauptelement der Reform des Scheidungsrechts besteht in der Einführung eines staatlichen Fonds zur Absicherung von Unterhaltsansprüchen desjenigen Ehegatten, der durch die Scheidung ein sogenanntes wirtschaftliches Ungleichgewicht („desequilibrio económico“) erleidet. Bisher war im Falle der Scheidung nicht der Anspruch desjenigen Ehegatten, der durch die Scheidung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, auf Zahlung eines monatlichen Geldbetrags abgesichert.

Victor Franco

Rechtsanwalt

Kanzlei Cäsar-Preller & Kollegen

Puerto de la Cruz

Teneriffa

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