Ab dem 1. September
Ab dem 1. September sind alle kanarischen Residenten verpflichtet, bei Reiseantritt eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen, um in den Genuss des 50%igen Residentenrabattes bei Reisen zwischen den Inseln und zum Festland zu kommen.
Die Airlines Iberia, Air Europa und Ryanair haben bekannt gegeben, auf die Vorlage der vom entsprechenden Rathaus auszustellenden „certificado de empadronamiento“ zu bestehen.
Die Meldebescheinigung bekommt man beim zuständigen Ayuntamiento bzw. den Bürgerbüros der Gemeinden gegen eine geringe Gebühr ausgehändigt. Bei diversen Gemeinden (z.B. Arona, Guía de Isora, Tegueste) kann das „certificado de empadronamiento“ auch über das Internet kostenlos bezogen werden, allerdings ist hierfür ein „DNI electrónico“ (spanisches Pendant zum deutschen „ePerso“, dem elektronischen Personalausweis) oder ein „certificado electrónico“ erforderlich. Selbst ohne eine solche elektronische Authentifizierung lohnt es sich bei einigen Gemeinden, das Antragsformular über deren Internetseite auszudrucken und schon vor Besuch des Rathauses auszufüllen, um eventuelle Wartezeiten zu verkürzen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]