„Harte Hand“ gegen Strand-Sünder


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Granadilla unterbindet unzivilisierte Verhaltensweisen

Die Gemeinde Granadilla hat am 9. Juni eine städtische Verordnung verabschiedet, die verschiedene unzivilisierte Verhaltensweisen an den Stränden mit teilweise empfindlichen Geldstrafen unterbinden soll.

Konkret geht es um die Strände El Cabezo, El Médano, El Médano-Chica, Leocadio Machado, La Jaquita, La Tejita, Ensenada und Playa Grande in Los Abrigos. 

Bei leichteren Ordnungswidrigkeiten wird eine Geldbuße von 300 Euro verhängt. Darunter fällt die Benutzung von Tonträgern und Musikinstrumenten mit der dadurch verursachten Störung anderer Strandbesucher. Die unzweckmäßige Verwendung des Wassers aus den Bädern, den Toiletten, Duschen oder den Fußduschen, das Campen bzw. Zelten außerhalb der Campingplätze, das Entzünden von Feuern oder das Grillen an Orten, Tagen oder zu Zeiten, an denen dies untersagt ist, sowie sportliche Aktivitäten außerhalb der hierfür vorgesehenen Gebiete. 

Bei mittelschweren Ordnungswidrigkeiten können Geldbußen zwischen 300,01 bis 1.000 Euro fällig werden. Dazu gehören Verstöße gegen die Reinigungsvorschriften seitens der Betreiber strandtypischer Dienstleistungen oder anderer genehmigter Aktivitäten, die Deponierung brennbarer Materialien in Abfalleimern, das Angeln an Orten, Tagen oder zu Zeiten, an denen dies untersagt ist, oder die Reinigung von Küchenutensilien in den Bädern, den Toiletten, den Duschen und den Fußduschen. 

Mit zwischen 1.000,01 und 3.000 Euro wird unter anderem bestraft, wer Flüssigkeiten ausschüttet oder deponiert, die geeignet sind, die Umwelt zu verschmutzen oder Unfälle zu verursachen. Wer sich mit einem Wasserfahrzeug jeglicher Art außerhalb der abgegrenzten Gebiete aufhält oder ankert, wer sich mit seinem Wasserfahrzeug in einer Entfernung von weniger als 200 Metern zur Küste befindet oder es bewegt, wer die Strand-Abgrenzungen missachtet oder wer Tätigkeiten oder Veranstaltungen außerhalb der hierfür genehmigten Uhrzeiten durchführt. 

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