Hochzeit und Scheidung gibt’s jetzt beim Notar


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Die neue Regelung trat bereits am 23. Juli 2015 in Kraft

Ehen müssen in Zukunft nicht mehr zwangsläufig vor dem Scheidungsrichter enden. Unter bestimmten Umständen, nämlich dann, wenn sich ein Paar in allen Punkten einig ist, kann nun auch ein Notar die Scheidung formalisieren.

Dies könnte zu einer Entlastung der Gerichte um mehrere Tausend Fälle jährlich führen und den Betroffenen erhebliche Kosten für Anwälte und Gerichtsgebühren ersparen. 

Möglich wird dies durch das Gesetz über Freiwillige Gerichtsbarkeit (Ley de Jurisdicción Voluntaria), welches vor Kurzem veröffentlicht wurde und am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist. Die Notare können nach dem neuen Gesetz nur jene Ehepaare scheiden, welche eine unstrittige Trennungsregelung ausgearbeitet und weder Kinder noch Vormundschaften für Menschen mit Behinderung haben. 

Ab dem Jahr 2017 wird es dann sogar möglich sein, die Ehe beim Notar zu schließen – für eine feste Gebühr von 95 Euro. Des Weiteren verlagert das Gesetz einen Teil der unstreitigen Verfahren, die normalerweise von den Gerichten bearbeitet werden, auf die 3.000 Notare und 1.000 Registratoren Spaniens – zu festgesetzten Gebührensätzen. Dazu gehören beispielsweise Erbschaftsregelungen und kleinere arbeitsrechtliche Konflikte. 

Im Fall der Scheidungen und Eheschließungen ist die Änderung freiwillig. Die Bürger können wählen, ob sie vom Pfarrer, dem Bürgermeister, einem Richter oder dem Notar getraut werden wollen. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, Trauungen und Scheidungen durch einen Justizsekretär vornehmen zu lassen, in diesem Fall ist der Vorgang sogar kostenfrei. 

Das Mindestalter zum Heiraten wurde von 14 auf 16 Jahre heraufgesetzt, dasselbe Alter, ab dem den Jugendlichen die sexuelle Zustimmungsfähigkeit zugebilligt wird. Eheschließungen nach dem Ritus der Buddhisten, Mormonen, Orthodoxen oder Zeugen Jehovas werden nun auch zivilrechtlich anerkannt und damit den katholisch, jüdisch oder muslimisch geschlossenen Ehen gleichgestellt. 

Des Gesetz über Freiwillige Gerichtsbarkeit befreit die Richter von Aufgaben, die nicht zwingend eines Richters bedürfen. Die Gesetzesinitiative wurde im Jahr 2012 durch den damaligen Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón auf den Weg gebracht, der im September 2014 zurücktrat, nachdem sein Versuch, das liberale spanische Abtreibungsrecht zu verschärfen, gescheitert war. Unter seinem Nachfolger, Justizminister Rafael Catalá, ist die Etablierung der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, mit der Gallardón die überlasteten Gerichte wieder flott machen wollte, nun gelungen. Gallardón wurde damals vorgeworfen, er wolle durch das Gesetz nur den Notaren, welche durch die Immobilienkrise weniger zu tun haben, neue Einnahmequellen erschließen, was dieser entschieden zurückwies. 

Die Freiwillige Gerichtsbarkeit regelt Angelegenheiten, bei denen es keinen direkten Konflikt zwischen den Parteien gibt, sondern ein juristischer Beschluss benötigt wird, um ein Recht ausüben oder eine Übereinkunft erzielen zu können. Jährlich fallen etwa 50.000 Verfahren dieser Art an, von insgesamt neun Millionen, welche in den Gerichten behandelt werden. Praktisch alle werden zurzeit von Richtern entschieden. 

Die Regierung geht davon aus, dass etwa 18.000 dieser Verfahren auf Notare und Registratoren übergehen werden. Die Richter und Justizsekretäre haben weiterhin alleinige Kompetenz in vielen Bereichen des Familienrechts, beispielsweise, wenn es um Minderjährige geht, sowie des Handels- und Erbrechts. 

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