Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger nicht vor Mai kommenden Jahres
Als „im höchsten Grade unwahrscheinlich“ bezeichnete Vizeregierungschefin María Teresa Fernández de la Vega die Möglichkeiten, dass der Entschließungsantrag über das Wahlrecht von Nicht-EU-Bürgern bei Gemeindewahlen in Spanien noch vor den Wahlen im Mai kommenden Jahres zum Tragen kommt.
Madrid – Der Antrag war am 18. August von den parlamentarischen Fraktionen PSOE und IU-ICV dem Abgeordnetenkongress vorgelegt worden und betrifft die rund zwei Millionen legal in Spanien lebenden Ausländer, die nicht aus einem EU-Land stammen.
Fernández de la Vega stellte die Legalität des Antrags zwar in keiner Weise in Frage, meinte jedoch, dass es nicht zuletzt aus Zeitgründen kaum möglich sein wird, den Antrag in einen gesetzlichen Rahmen zu fassen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]