Höchststrafe für Rebellion


Die PP unter der Führung von Pablo Casado will erneut das Strafrecht verschärfen. Foto: EFE

Die PP schließt in ihr Programm für die Wahlen am 28.4. eine Strafrechtsreform ein

Madrid – Die Partido Popular (PP) vertritt die Ansicht, dass wegen Rebellion verurteilte Straftäter mit der in Spanien zulässigen Höchststrafe belegt werden sollten und sendet damit ein deutliches Signal an die Akteure der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung. Dieses sowie fünf weitere Delikte sollen laut dem Programm, das die Partei unter der Führung von Pablo Casado für die Neuwahlen am 28. April aufstellt, durch eine Strafrechtsreform mit „Prisión permanente revisable“ belegt werden. Diese Strafkategorie sieht eine theoretisch unbegrenzte Haft von mindestens 25 Jahren vor, die nach dieser Zeit erstmals von einem Gremium überprüft wird.

Im Rahmen der anvisierten Reform soll außerdem die Begnadigung von Umstürzlern verboten werden, sodass diese in jedem Fall mindestens zweiein­-halb Jahrzehnte absitzen müssten. Die PP positioniert sich damit in Konkurrenz zu den Parteien Ciudadanos und Vox im Werben um das rechtsliberale, konservative Wählerspektrum.

„Prisión permanente“, der dauerhafte Freiheitsentzug, findet große Zustimmung in der spanischen Bevölkerung. Einer Umfrage von „Sigma Dos“ zufolge, welche die überregionale Tageszeitung El Mundo im Januar veröffentlichte, sind über die Hälfte der Wähler aller Parteien damit einverstanden. Unter den Wählern der PP sind es sogar 77%.

Insgesamt sollen, wenn es nach der PP geht, sechs Straftatbestände mit der Höchststrafe belegt werden. Drei davon hatte die Partei schon im November angekündigt: Tötungsdelikte, bei denen der Täter die Auffindung der Leiche verhindert oder erschwert; solche, die im Zuge einer Entführung begangen werden, und Todesfälle, die durch Brand, Verwüstung großer Infrastrukturen oder durch die Freisetzung von Chemikalien, biologischen Substanzen, Nuklear­energie oder radioaktiven Elementen verursacht werden.

Die anderen drei sind: Tötungsdelikte, denen eine Anzeige wegen geschlechtsspezifischer Gewalt vorausgegangen ist; Menschenhandel mit Todesfolge und Rebellion.

Dagegen hatte der damalige Justizminister Catalá noch im Februar 2018, zu einer Zeit, als die PP die Regierung stellte, die Möglichkeit, das Delikt der Rebellion mit der Höchststrafe zu ahnden, ausgeschlossen, da die vorgesehene Strafe schon hoch genug sei – es wird nach dem aktuellen Strafrecht mit Freiheitsstrafe bis zu dreißig Jahren geahndet.

Der Vorschlag der PP kommt in einem Moment, da der Prozess gegen die katalanischen Unabhängigkeitspolitiker in eine entscheidende Phase geht. Es muss geklärt werden, ob bei der Durchführung des verbotenen Referendums über die Unabhängigkeit Kataloniens Gewalt im Spiel war oder nicht, d.h. ob neun der zwölf Angeklagten wegen Rebellion oder lediglich wegen Aufstands verurteilt werden.

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