Höherer Zollfreibetrag


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Sendungen im Wert von bis zu 150 Euro werden von Zoll und Steuern freigestellt

Kanarische Inseln – Schon seit über einem Jahr sind sich die Kanarenregierung und die spanische Zentralregierung darüber einig, dass die DUA-Zollerklärung und die Zollgebühren für Sendungen bis 150 Euro wegfallen sollen. Doch konnten diese Pläne nicht in die Tat umgesetzt werden, bevor der Staatshaushalt 2017 und mit ihm eine Änderung der Wirtschafts- und Steuerordnung für die Kanaren (REF) verabschiedet war. Dies ist nun geschehen und im Amtlichen Mitteilungsblatt BOE veröffentlicht worden.

Damit tritt auch die Erhöhung des Zoll- und Steuerfreibetrages von 22 auf 150 Euro in Kraft. Seit dem 29. Juni müssen demnach für Bestellungen im Internet von unter 150 Euro keine Zollformalitäten mehr durchgeführt werden. Von der Regelung sind alkoholische Getränke, Parfüm und Tabakwaren ausgeschlossen.  Ob die Umsetzung dieser Neuerung in der Praxis holprig oder reibungslos verlaufen wird, lässt sich jedoch kaum vorhersagen.

Die Zollfreistellung soll den Internethandel, bei dem die Kanaren spanienweit das Schlusslicht darstellen, fördern. Die Verantwortlichen rechnen damit, dass sich die Onlinebestellungen dadurch um bis zu 70 % erhöhen werden.

Die neue Gesetzgebung lässt bei den Händlern noch einige Fragen offen, deshalb wird den Kunden empfohlen, mit Bestellungen noch einige Tage zu warten, bis die Umsetzung der Zollbefreiung geklärt ist.

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