Madrid – Die Umweltstaatsanwaltschaft zeigt sich besorgt über die Möglichkeit, dass in den Zeiten der Ausgangssperre wegen der Coronavirus-Epidemie Hunde adoptiert werden könnten, um als Vorwand zu dienen, sich im öffentlichen Raum bewegen zu dürfen. Der Leiter der Behörde, Antonio Vercher, hat deshalb ein Rundschreiben an die Umweltstaatsanwaltschaften und Polizeikorps aller Provinzen entsandt, in dem es heißt: „Es ist unbekannt, ob diese Adoptionen oder Pflegschaften auf ehrlichen Absichten der Adoptierenden oder auf falschen Vorspiegelungen beruhen, deren Ziel es ist, eine Entschuldigung zu haben, um auf die Straße hinaus zu gehen.“
Vercher befürchtet, dass diese Tiere, wenn die Ausgangssperre aufgehoben wird, ausgesetzt werden könnten, und weist darauf hin, dass dies eine Straftat darstellt. Er dringt darauf, dass die auf Umweltfragen spazialisierten Staatsanwälte in ganz Spanien diesem Problem besondere Aufmerksamkeit widmen und strafrechtlich gegen das Aussetzen von Tieren vorgehen sollen, wenn Leben und Unversehrtheit der Tiere gefährdet werden.
Seit die Regierung am 14. März den Alarmzustand verhängte, können die Bürger ihre Häuser kaum noch verlassen. Eine Ausnahme sind kurze Spaziergänge mit dem Hund. Versuche aus diesem Umstand Nutzen zu ziehen, treiben in Spanien nun seltsame Blüten. Ein Mann aus La Coruña wurde von der Guardia Civil angezeigt, weil er seinen Hund zum Spazierengehen an Dritte vermietete. Offenbar ist er nicht der Einzige, dem diese Idee gekommen ist, denn die Kleinanzeigen-Website Milanuncios vermeldete, man habe in den ersten Tagen der Ausgangssperre rund hundert Anzeigen zur Vermietung von Hunden gelöscht.
Staatsanwalt Antonio Vercher verweist darauf, dass sogar die Presse über die gestiegene Zahl von Adoptionen und Pflegeplätzen für Hunde berichtet. Einige Tierheime haben sogar alle ihre Hunde in Pflegestellen abgegeben.
Die Präsidentin des Dachverbandes der Tierschutzvereine (Fapam), Mati Cubillo, berichtet, dass andererseits die Adoptionsprozesse zum Erliegen gekommen sind, weil es verboten ist, ein Tierheim aufzusuchen. Außerdem sei eine erhebliche Reduzierung der Anrufe zu verzeichnen, die ausgesetzte Tiere melden. Da niemand auf der Straße sei, würden die ausgesetzten Tiere nicht bemerkt.