Hypothekenkunden sind doppelt geschädigt


Sie sollen für die Wertminderung ihrer Immobilie aufkommen

Früher oder später muss für die Exzesse der letzten Jahre gezahlt werden. Spaniens Hypothekenmarkt hat sich zwar nicht so völlig außerhalb jeglicher Kontrolle entwickelt, wie der in den USA.

Madrid – Dennoch haben Verbraucherschutzorganisationen während der Zeit des Booms immer wieder vor dem nachlässigen Verhalten der Finanz­institute bei der Vergabe von Hypotheken gewarnt. Ebenso prangerten sie Praktiken an, die sie als bestenfalls „sittenwidrig” bezeichneten.

So geht es Tausenden von Einwohnern, deren Häuser und Wohnungen zwangsversteigert werden müssen, weil sie die Raten nicht mehr bezahlen können, jetzt gleich doppelt schlecht. Es genügt nämlich nicht, den Schlüssel abzugeben, um aus der Hypothek zu kommen, jetzt fordern die Banken vielmehr, dass sie für die inzwischen eingetretene Abwertung ihrer Wohnungen mit ihrem übrigen Vermögen aufkommen.

Stalin Pérez beispielsweise kaufte vor drei Jahren eine Wohnung in Villa de Vallecas (Madrid). Seine Bank gewährte ihm eine Hypothek in Höhe von 244.000 Euro. Letztes Jahr wurde der 36-jährige Ecuadorianer arbeitslos. Er verkaufte sein Unternehmen, doch es genügte nicht.

Die Bank beschlagnahmte seine Wohnung. „Sie sagten mir, dass das nicht genüge, die Wohnung habe inzwischen an Wert verloren und bei der Versteigerung könnten nur 150.000 Euro erreicht werden. Die Differenz müsse ich noch bezahlen”, erklärt Pérez.

Die Kreditinstitute berufen sich derweil auf das Gesetz. „In Spanien ist es nicht wie in den USA. Dort gibt der Kunde seine Wohnung ab und die Hypothek wird annulliert. Hier muss der Kunde jedoch mit dem Rest seines Besitzes einstehen.” Meist bleibt den Kunden nichts anderes übrig als eine erneute Hypothek aufzunehmen, um die Schulden, die durch die Abwertung ihrer beschlagnahmten Wohnung entstanden sind, tilgen zu können.Dennoch haben Verbraucherschutzorganisationen während der Zeit des Booms immer wieder vor dem nachlässigen Verhalten der Finanz­institute bei der Vergabe von Hypotheken gewarnt. Ebenso prangerten sie Praktiken an, die sie als bestenfalls „sittenwidrig” bezeichneten.

So geht es Tausenden von Einwohnern, deren Häuser und Wohnungen zwangsversteigert werden müssen, weil sie die Raten nicht mehr bezahlen können, jetzt gleich doppelt schlecht. Es genügt nämlich nicht, den Schlüssel abzugeben, um aus der Hypothek zu kommen, jetzt fordern die Banke vielmehr, dass sie für die inzwischen eingetretene Abwertung ihrer Wohnungen mit ihrem übrigen Vermögen aufkommen.

Stalin Pérez beispielsweise kaufte vor drei Jahren eine Wohnung in Villa de Vallecas (Madrid). Seine Bank gewährte ihm eine Hypothek in Höhe von 244.000 Euro. Letztes Jahr wurde der 36-jährige Ecuadorianer arbeitslos. Er verkaufte sein Unternehmen, doch es genügte nicht.

Die Bank beschlagnahmte seine Wohnung. „Sie sagten mir, dass das nicht genüge, die Wohnung habe inzwischen an Wert verloren und bei der Versteigerung könnten nur 150.000 Euro erreicht werden. Die Differenz müsse ich noch bezahlen”, erklärt Pérez.

Die Kreditinstitute berufen sich derweil auf das Gesetz. „In Spanien ist es nicht wie in den USA. Dort gibt der Kunde seine Wohnung ab und die Hypothek wird annulliert. Hier muss der Kunde jedoch mit dem Rest seines Besitzes einstehen.” Meist bleibt den Kunden nichts anderes übrig als eine erneute Hypothek aufzunehmen, um die Schulden, die durch die Abwertung ihrer beschlagnahmten Wohnung entstanden sind, tilgen zu können.

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