Der Oberste Gerichtshof auf den Kanarischen Inseln hat dem Stadtrat von La Matanza (Teneriffa) im Streit um eine Mobilfunkantenne Recht gegeben.
Die Telefongesellschaft „Telefónica Móviles de España“ habe die Antenne ohne eine entsprechende Lizenz errichtet und müsse sie nun wieder abbauen, heißt es in dem Urteil, durch das der Einspruch der Telefongesellschaft gegen den Abriss abgelehnt wird. Die Stadt hatte bereits im Februar 2006 den Abbau des ohne Genehmigung aufgestellten Antennenmastes angeordnet, doch Telefónica hatte Einspruch erhoben und unter anderem „öffentliches Interesse“ als Begründung angegeben.