Gesetzentwurf für verbesserte Verfolgung von Schlepperbanden
Spanien wird künftig Menschenhändler-Banden auch über die Landesgrenzen hinaus verfolgen können. Mit diesem Ziel vor Augen hat der Ministerrat Ende Mai jedenfalls einen von Justizminister Mariano Fernández Bermejo eingebrachten Gesetzentwurf verabschiedet.
Madrid – Darin ist vorgesehen, dass die spanische Rechtssprechung die Kompetenz erhält, Ermittlungen über von Spaniern oder Ausländern begangene Straftaten auch außerhalb des nationalen Territoriums anzustellen, wenn es sich um Straftaten wie Völkermord, Terrorismus, Fälschung ausländischer Währung, Prostitution und Bestechung Minderjähriger oder Behinderter, Menschenhandel oder illegale Immigration handelt.
Wie Vize-Regierungschefin María Teresa Fernández de la Vega verkündete, soll der Entwurf möglichst schnell durch die verschiedenen Instanzen bis zu seiner endgültigen Verabschiedung gebracht werden, nicht zuletzt weil es sich bei dem Menschenhandel „um ein immer größer werdendes Problem handelt“.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]