In 24 Stunden die Telefon­­­gesellschaft wechseln


Gesetzesentwurf wurde verabschiedet

Alle Kunden von Telekommunikationsunternehmen, egal ob Festnetz oder Mobilfunk, und von Internetzugangsanbietern in Spanien werden schon bald innerhalb von nur 24 Stunden den Anbieter wechseln und dabei die Rufnummer behalten können.

Madrid – Dies wird in einem  Gesetzesentwurf über Telekommunikationsdienstleistungen festgelegt, der am 10. Dezember vom Kabinett in Madrid beschlossen wurde.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet gleichzeitig einen verbesserten Schutz der persönlichen Daten, indem beispielsweise die gängige Praxis des Abgleichs von Kreditkartendaten mit Barcodes von Produkten verboten wird, mit dem Unternehmen Informationen über das Konsumverhalten ihrer Kunden erlangen. Auch die Benutzung von Cookies wird eingeschränkt – jenen kleinen Informationshäppchen, die Webseiten beim Surfen im Internet auf der Festplatte des Nutzers speichern, um ihr Surfverhalten zu erfahren.

Das neue Gesetz bestimmt die spanische Datenschutzbehörde Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) als Schlichter bei Konflikten mit dem Datenschutz. Nebenbei werden die Funktionen der Regulierungsbehörde Comi­sión de Mercado de las Telecomunicaciones (CMT) gestärkt und ein rechtlicher Rahmen für Investoren in Telekommunikationsnetze der neuen Generation geschaffen, der ihnen Stabilität und Sicherheit verspricht. Spanien erwartet in diesem Rahmen Investitionen in Höhe von 25 Milliarden Euro – in einer Branche, die jährlich rund 40 Milliarden Euro umsetzt.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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