Islas Airways muss 7,5 Mio. Euro an Subventionen zurückzahlen


2012 meldete „Islas“ Konkurs an. Foto: Moisés Pérez

Der Oberste Gerichtshof weist die Berufung zurück

Kanarische Inseln – Die Fluglinie Islas Airways, die im Jahr 2012 in Konkurs gegangen war, ist wegen unberechtigt in Anspruch genommener Subventionen letztinstanzlich dazu verurteilt worden, 7.502.667,93 Euro an die Staatskasse zurückzuzahlen. Der Oberste Gerichtshof hat damit eine Entscheidung der Generaldirektion der zivilen Luftfahrt bestätigt und den Widerspruch des Unternehmens zurückgewiesen. Damit ist der verwaltungsrechtliche Weg ausgeschöpft. Ein Urteil im Strafverfahren wegen Betruges steht noch aus, in welchem die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von vier Jahren wegen fortgesetzten schweren Betruges für den Unternehmer Miguel Concepción, der auch Präsident des Fußballclubs CD Tenerife ist, gefordert hat.

Im April 2013 hatte die Generaldirektion der zivilen Luftfahrt (Dirección General de Aviación Civil) festgelegt, dass Islas Airways die Millionensumme zurückzahlen müsse, weil die Airline diese unberechtigt aus den Mitteln erhalten habe, die der Staat für die Bezuschussung der Reisen kanarischer Residenten bereitstellt. Das Verfahren war aufgrund einer Anzeige des Mitbewerbers Binter Canarias in Gang gesetzt worden.

Wegen des Verdachts des Subventionsbetruges wurden von staatlicher Seite Subventionen für bereits beförderte kanarische Residenten in Höhe von 10 Millionen Euro zurückgehalten. Dieser Vorgang soll maßgeblich zum Zusammenbruch des Unternehmens beigetragen haben.

In dem Strafverfahren wegen Betrugs sind sowohl Miguel Concepción als auch seine beiden Töchter angeklagt, die Daten bezüglich der Residentenrabatte so manipuliert zu haben, dass die Fluggesellschaft unberechtigt über 3,4 Millionen Euro eingestrichen habe.

Miguel Concepción wirft diesbezüglich die Frage auf, welche Subventionssumme denn als unberechtigt erhalten anzusehen sei: Die 7,5 Millionen, die auf dem Verwaltungsweg eingefordert wurden, oder die 3,4 Millionen Euro, von denen die Staatsanwaltschaft im Strafverfahren spricht? Diesen Beträgen stehen 4,6 Millionen Euro gegenüber, die der Staat schon vorsichtshalber wegen des mutmaßlichen Betrugs einbehalten hatte.

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