Eine Information der Anwaltskanzlei Menth
Das Thema ist aktuell weil die steuerbegünstigte vermögensverwaltende S.L. – sociedad patrimonial – zum 01. Januar 2007 wieder abgeschafft wurde.
Auch könnten künftig deutsche Gesellschaften verstärkt als Eigentümer spanischer Immobilien fungieren.
Für alle bisherigen Inhaber von spanischen vermögensverwaltenden S.L.-Gesellschaften gibt es eine Frist bis zum 30. Juli 2007 zur Entscheidung, ob sie die Chance zur kostengünstigeren Auflösung ihrer bisherigen sociedad patrimonial nutzen möchten.
Fragen Sie nun Ihren Steuerberater, welcher Ihre Immobiliengesellschaft mit jährlich wiederkehrenden Einnahmen, verwaltet, ist die Tendenz zur Beibehaltung des öfteren anzutreffen, andere Experten raten nachhaltig zur fristgerechten Auflösung.
Vorbehaltlich einer durchwegs nötigen Einzelfallprüfung kann Ihnen die nachfolgende Gegenüberstellung in Form einer Checkliste die Entscheidung erleichtern.
Argumente für eine Immobilien S.L. oder deren Beibehaltung
1. Anonymität wichtig
2. Wert über 500.000 €
3. Rechtsnachfolgekosten nicht anders reduzierbar
4. S.L. vermeidet Vermögenssteuerbeträge
5. Hoher Verkaufsgewinn zu erwarten
6. Käufer kann u.U. Grunderwerbsteuer einsparen
Argumente gegen eine Immobilien S.L. oder für private Eigentümerstellung
1. Anonymität nicht erforderlich
2. Wert unter 500.000 €
3. Rechtsnachfolgekosten auf andere Weise minimierbar
4. S.L. schafft jährliche Verwaltungskosten
5. Eventueller Verkaufsgewinn ist durch Rechtsgestaltung minimierbar.
6. Erweiterte Käuferschicht wegen Risikopotential einer S.L.-Übernahme
Die praktische Prüfung läuft in zwei Schritten ab:
– Vorprüfung, ob eine erste überschlägige Bewertung ein klares Ergebnis bringt, gegebenenfalls im Rahmen einer Erstberatung
– Im Bedarfsfall: rechtsgutachterliche Gegenüberstellung
Wann nun steht diese Entscheidungsfindung konkret an?
Hier sind folgende Konstellationen zu nennen:
– Sie haben die Spanienimmobilie bisher über eine vermögensverwaltende S.L., sociedad patrimonial, gehalten.
– Sie beabsichtigen eine Immobilie in Spanien zu erwerben.
– Es gilt die Generationennachfolge in die spanische Immobilie kostengünstig zu bewerkstelligen.
Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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