ITV: Änderungen ab Mai


Die spanischen technischen Prüfstellen für den ITV müssen in neue Technik investieren und den Ausbildungs­stand ihres Personals an die neue Norm anpassen. Foto: SGS

Nach der neuen Regelung werden die Emissionen bei der spanischen KFZ-Inspektion auch über die On Board Diagnostic geprüft und ausländischer TÜV wird anerkannt

Kanarische Inseln/Madrid – Am 20. Mai 2018 treten in Spanien neue Regelungen für die KFZ-Hauptuntersuchung in Kraft. Die ITV genannte (sprich „ITe Uve“) Inspektion soll dadurch unter anderem an erhöhte Sicherheitsanforderung, die Neuerungen in der Fahrzeugtechnologie und gestiegene Umweltstandards angepasst werden.

Deshalb müssen die Prüfstationen nun aufrüsten und Geräte anschaffen, welche sich an die Diagnosesysteme der Fahrzeuge, die sogenannte On Board Diagnostic (OBD), anschließen lassen und die Daten von Emissionen und Sicherheitssystemen auslesen können.

Und es gibt noch weitere Änderungen für die Betreiber der ITV-Stationen: Bisher war für das Prüfpersonal kein bestimmter Berufsabschluss bindend vorgeschrieben. Die neue Norm verlangt jedoch, dass mindestens der Abschluss eines „Técnico Superior de Automoción“ vorhanden sein muss, der eine vierjährige Kraftfahrzeugtechniker-Ausbildung voraussetzt. Darüber hinaus muss der ITV-Betrieb selbst die Internationale Norm UNE EN/ISO 17020 erfüllen.

Zweite Meinung

Für die Autohalter bringt der neue ITV auch ein paar Erleichterungen. So darf ein Fahrzeugeigentümer, dessen Wagen die Inspektion nicht bestanden hat, sozusagen eine zweite Meinung einholen und den nächsten Durchgang, der weiterhin nach höchstens einem Monat zu erfolgen hat, auch bei einer anderen ITV-Station durchführen lassen.

Was das Datum der Inspektion angeht, so ist der ITV flexibler geworden. Führt man die Inspektion früher als vorgeschrieben, jedoch nicht mehr als einen Monat vor dem Ablaufdatum, durch, so wird das Datum der nächsten ITV-Untersuchung dadurch nicht nach vorne verschoben.

Positiv ist auch, dass technische Hauptuntersuchungen, die in anderen EU-Ländern durchgeführt wurden, nun in Spanien anerkannt werden. Bisher musste jedes importierte Fahrzeug zuerst durch den ITV, auch wenn der „TÜV“ aus dem Herkunftsland noch gültig gewesen wäre.

Was die Prüfungszeiträume angeht, bleibt alles beim Alten. Ein Neuwagen muss nach vier Jahren zum ersten Mal zur ITV und ab dann alle zwei Jahre. Fahrzeuge, die über zehn Jahre alt sind, müssen jedes Jahr zur Inspektion.

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