Junger Raser tötete drei Menschen


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Ein Ehepaar und dessen Tochter überquerten die Avenida José Antonio in Santa Cruz

Ein 21-jähriger Mann hat am 28. Oktober in Santa Cruz drei Fußgänger tödlich angefahren. Der tragische Verkehrsunfall hat Entsetzen auf der ganzen Insel ausgelöst, zumal der junge Fahrer nach Polizeiangaben Alkohol im Blut hatte.

Die Opfer, ein älteres Ehepaar und dessen 41-jährige, behinderte Tochter, waren gegen 21 Uhr auf der Avenida José Antonio unterwegs und überquerten angeblich einen Zebrastreifen auf der Höhe des Cabildo-Gebäudes. Die Fußgängerampel blinkte nach Zeugenberichten grün. Das Auto, ein roter Mini Cooper, kam so schnell, dass keine Zeit zum Ausweichen blieb. Augenzeugen berichteten, dass die drei Opfer durch den heftigen Aufprall bis zu 25 Meter weit geschleudert wurden. Sie waren auf der Stelle tot. Der 21-jährige Raser hielt erst mehrere hundert Meter weiter entfernt an. Ihm wird nicht nur der Tod der drei Fußgänger zur Last gelegt, sondern er könnte auch wegen unterlassener Hilfeleistung bzw. Fahrerflucht angeklagt werden. Die Polizei schließt auch nicht aus, dass der Fahrer des Mini an einem Rennen beteiligt war und somit noch ein weiteres Fahrzeug in den Fall verwickelt ist.

Die Avenida Anaga blieb nach dem Unfall über mehrere Stunden gesperrt.

Der 21-jährige Autofahrer verbrachte die Nacht im Krankenhaus. Er musste psychologisch betreut werden, nachdem ihm bewusst wurde, was er getan hatte.

Carlos Córdoba Rando (66), Rosario de la Rosa Báez (61) und ihre 41-jährige Tochter Rosario de Fátima Córdoba de la Rosa wurden am 30. Oktober auf dem Friedhof San Luis in La Laguna beigesetzt. Zur Trauerfeier kamen mehr als 150 Personen.

U-Haft und viele Widersprüche

Pedro G.H. sitzt vorerst in Untersuchungshaft. Der Richter hat ihn wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und eines schweren Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung durch gefährdendes Fahrverhalten und Alkohol im Blut angeklagt.

Der Anwalt des jungen Mannes, José Manuel Niederleytner, erklärte allerdings, dass noch festgestellt werden muss, wie hoch der Promillewert bei seinem Mandanten gewesen sei, der ihm gegenüber außerdem versichert habe, dass die Fußgänger die Straße nicht an einem Zebrastreifen überquerten und auch alle Ampeln für die Autofahrer auf grün gestanden hätten. Ein vor ihm auf der linken Spur fahrendes Fahrzeug habe durch ein gefährliches Manöver gerade noch ausweichen können. Er habe die Fußgänger, die angeblich über die Fahrbahn rannten, weil sie dem anderen Auto ausgewichen waren, erst im letzten Moment gesehen.

Sein Anwalt versicherte überdies, es sei vollkommen unwahr, dass sein Klient Fahrerflucht begangen hätte. Er habe wenige Meter von der Unfallstelle entfernt angehalten, den Warnblinker angeschaltet und sofort die Notrufnummer 112 gewählt. Und auch die Behauptung, dass sein Mandant an einem Rennen beteiligt war, sei vollkommen falsch.

Niederleytner erklärte, sein Ziel sei, die Freiheitsstrafe für Pedro G.H. so kurz wie möglich zu halten. Sowohl der Angeklagte als auch seine Familie stünden unter Schock und seien aufs Tiefste betroffen.

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