Justizreformen mit konservativem Beigeschmack


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Ruiz-Gallardón präsentiert seine Gesetzesinitiativen

Am 25. Januar stellte der neue Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón dem Abgeordnetenhaus sein Programm für die Legislaturperiode vor.

Madrid – Der Minister plant eine Reihe von Justizreformen, die Gesetzen der Achtziger ähneln und als konservativ bezeichnet werden können.

Rechtsmittel werden teurer

Ruiz-Gallardón plant die Anhebung der Gebühren und Kautionen für die Einlegung von Rechtsmitteln ab der zweiten Instanz, ausgenommen Strafverfahren, um den „Exzess“ abzubauen (laut Schätzungen des Obersten Rates der Richterlichen Gewalt [CGPJ] werden rund 130.000 nicht strafrechtliche Rechtsmittel im Jahr eingelegt, davon sind 80% nicht erfolgreich) und erstinstanzliche Einigungen zu forcieren. Die Gebühren für  Verfahren in erster Instanz sollen jedoch nicht angetastet werden.

Weniger Prozesskostenhilfe

Finanziell schlecht gestellte Menschen sollen von Gerichtskosten befreit bleiben und das Recht auf einen kostenlosen Pflichtverteidiger behalten, doch werden die Voraussetzungen verschärft; so soll das Fehlen finanzieller Mittel stärker und bei andauerndem Verfahren mehrmals überprüft werden.

Erschwerte Abtreibung

Während des Wahlkampfes hatte der heutige Präsident Mariano Rajoy bereits eine Änderung des Abtreibungsgesetzes angekündigt. Die regierende Partido Popular strebt eine Rückkehr zur Abtreibungsregelung von 1985 an; damals konnte nur bei Vergewaltigung, Missbildung des Fötus oder Gefahr für das Leben oder die physische oder psychische Gesundheit der Schwangeren abgetrieben werden, während momentan eine freie Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlaubt ist.

Ruiz-Gallardón bestätigte nun eine Änderung der Regelung, doch ging er nicht weiter ins Detail (wohl auch, weil noch ein entscheidendes Urteil des spanischen Verfassungsgerichts aussteht). Nur soweit: Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren werden die Erlaubnis ihrer Eltern für einen Schwangerschaftsabbruch vorlegen müssen.

Joan Queralt, Professor für Strafrecht an der Universität von Barcelona, führte jedoch gegenüber der Tageszeitung El País an, mit der derzeitigen Regelung würde weniger abgetrieben als mit dem alten Schwangerschaftsgesetz; die Zahlen seien deutlich.

„Revidierbare dauerhafte Freiheitsstrafe“

Die Strafgesetze sollen verschärft werden und als Höchststrafe die „revidierbare dauerhafte Freiheitsstrafe“ für sozial besonders verwerfliche Delikte aufnehmen. Laut Ruiz-Gallardón handele es sich dabei nicht um die lebenslängliche Freiheitsstrafe, wie zum Beispiel  in Deutschland, doch das Prinzip ist das gleiche: nach einer bestimmten Anzahl von Jahren wird überprüft, ob der Häftling resozialisiert werden kann; ist dies der Fall, wird er entlassen, ansonsten bleibt er in Haft.

Dahinter steckt die Absicht, die geltende Höchststrafe von 40 Jahren zu verschärfen. Doch der Schuss könnte nach hinten losgehen, denn bei der lebenslänglichen Freiheitsstrafe würde die soziale Wiedereingliederung bereits nach 20 Jahren geprüft und könnte zu einer vorzeitigen Entlassung führen, während derzeit mindestens 32 Jahre abgesessen werden müssen.

Professor Joan Queralt deutete an, diese Maßnahme sei unsinnig. Zum einen verfüge Spanien bereits über eines der härtesten Strafsysteme, zum anderen handele es sich um das zweitsicherste Land in ganz Europa.

Ein Prozess für Erwachsene und Jugendliche

Bei Delikten, die zusammen von Erwachsenen und Jugendlichen begangen werden, sollen die Beteiligten in Zukunft gemeinsam vor dem gleichen Gericht stehen, auch wenn die Jugendlichen weiterhin nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden sollen.

Schärfere Behandlung von Wiederholungstaten

Vorgesehen ist die Einführung eines Vergehensregisters, um bei vielfacher Wiederholung diese eventuell als Verbrechen einzustufen.

Richter sollen ihre „Regierung“ wählen

Ruiz-Gallardón kündigte an, das Wahlverfahren für den Obersten Rat der Richterlichen Gewalt zu ändern. Bisher wurden alle 20 Mitglieder vom Parlament (Abgeordnetenhaus und Senat) gewählt, in Zukunft sollen 12 der 20 Mitglieder von den Richtern bestimmt werden.

(Der Oberste Rat der Richterlichen Gewalt wacht über die Unabhängigkeit der Richter und Beisitzer gegenüber Regierung und Parlament.)

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