Zentralregierung prüft, ob das Verfassungsgericht eingeschaltet werden sollte
Mit 34 gegen 26 Stimmen wurde am 15. Mai die Schaffung eines autonomen Polizeikörpers für die Kanarischen Inseln verabschiedet. Obwohl die härtesten Gegner der Policía autonómica, die kanarischen Sozialisten (PSC), nichts unversucht ließen, um das Lieblingsprojekt der Regierungskoalition im letzten Moment doch noch zu stoppen, konnte sich diese letztendlich durchsetzen.
Die Einführung einer kanarischen Polizei ist seit fast zwei Jahrzehnten ein wichtiges Anliegen der Coalición Canaria (CC). Mit der Unterstützung ihres derzeitigen Koalitionspartners, der konservativen Partido Popular (PP), könnte aus dem Traum jetzt doch noch Wirklichkeit werden.
Allerdings nur, wenn die Zentralregierung in Madrid ihre Überlegungen nicht in die Tat umsetzt, das Gesetz, mit dem die kanarische Polizei überhaupt erst möglich wird, vor das Verfassungsgericht zu bringen. Die kanarischen Sozialisten warnen nämlich schon seit langem, besagtes Gesetz, das sogenannte Ley de la Policía Canaria, enthalte mehrere verfassungswidrige Paragrafen.
Auf den Kanarischen Inseln gibt es bislang bereits, ebenso wie in den meisten autonomen Regionen Spaniens, abgesehen von der Guardia Civil noch zwei weitere Polizeikörper, die Nationalpolizei und die Lokalpolizei. Zwei autonome Regionen Spaniens verfügen außerdem noch über je einen autonomen Polizeikörper : In Katalonien die Mossos d`Esquadra und im Baskenland die Ertzaintza.