Kanarischer Corona-Bußgeldkatalog

Im nordspanischen San Sebastián erregte am 8. September eine Festnahme große Aufmerksamkeit. Die Frau hatte sich trotz eines positiven Corona-Testergebnisses und der angeordneten häuslichen Quarantäne an den Strand begeben, um zu surfen. Sicherheitskräfte forderten sie von einem Boot aus auf, an den Strand zurückzukehren, was sie zunächst nicht tat. Als sie schließlich aus dem Wasser kam, wurde sie von Polizeikräften in Schutzanzügen abgeführt. Foto: efe

Im nordspanischen San Sebastián erregte am 8. September eine Festnahme große Aufmerksamkeit. Die Frau hatte sich trotz eines positiven Corona-Testergebnisses und der angeordneten häuslichen Quarantäne an den Strand begeben, um zu surfen. Sicherheitskräfte forderten sie von einem Boot aus auf, an den Strand zurückzukehren, was sie zunächst nicht tat. Als sie schließlich aus dem Wasser kam, wurde sie von Polizeikräften in Schutzanzügen abgeführt. Foto: efe

Der Verstoß gegen die Maskenpflicht kostet mindestens 100 Euro

Kanarische Inseln – Die kanarische Regierung hat einen Corona-Bußgeldkatalog erlassen. Das Gesetzesdekret wurde in aller Ausführlichkeit am 5. September im regionalen Amtsblatt Boletín Oficial de Canarias (BOC) veröffentlicht. Darin findet sich neben der Höhe der Bußgelder für verschiedene Verstöße gegen die Corona-Vorschriften, die in leichte, schwere und sehr schwere Verstöße gestaffelt sind, auch eine genaue Beschreibung der möglichen strafbaren Handlungen.
Zu den besonders schweren Verstößen zählt unter anderem die Missachtung der Kapazitätsbeschränkung in Lokalen bzw. eine Verdoppelung der zulässigen Besucherzahl, wenn diese mehr als 150 Personen beträgt. Ein solcher Verstoß kann mit zwischen 60.001 und 600.000 Euro geahndet werden.
Als sehr schwerer Verstoß wird im Rahmen des Gesetzesdekrets außerdem die Veranstaltung und Werbung für nicht genehmigte Events mit mehr als 200 Teilnehmern in privaten sowie öffentlichen Bereichen eingestuft.
Zu den schweren Verstößen, bei denen Strafen zwischen 3.001 und 60.000 Euro drohen, zählen der Verzehr von Alkohol oder Drogen auf der Straße in Gruppen von mehr als 10 Personen, der Verstoß gegen die Quarantäne, wenn sie von medizinischem Personal infolge einer Covid-19-Diagnose angeordnet ist, die Veranstaltung und Bekanntmachung nicht genehmigter Events für zwischen 20 und 200 Personen. Ebenso gilt die Überschreitung der Kapazitätsgrenze in Lokalen um 50%, wenn dabei mehr als 20 Personen gezählt werden, als schwerer Verstoß. In Lokalen mit Tanzflächen gilt eine fehlende Absperrung dieser Bereiche als schwerer Verstoß, ebenso die Öffnung von Lokalen, deren Schließung aufgrund der Covid-19-Maßnahmen angeordnet wurde. Auch wer eine Kontrolle oder Inspektion verhindert, sich weigert, seine Personalien anzugeben oder die Arbeit der Gesundheitsbehörde oder Polizei behindert, macht sich in der Kategorie „schwere Verstöße“ strafbar.
In die Kategorie „leichte Verstöße“, für die Bußgelder bis 3.000 Euro verhängt werden können, fällt die einmalige sowie wiederholte Missachtung der Maskenpflicht oder das nicht korrekte Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. Auch ein Verstoß gegen die Einschränkungen für das Rauchen auf der Straße und das Verbot von Wasserpfeifen sowie des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum in Gruppen von weniger als 10 Personen fallen in diese Kategorie.
Für Verstöße gegen die Mundschutzpflicht wurde ein Pauschalbetrag von 100 Euro festgelegt.
Die Verweigerung eines Corona-Tests, wenn dieser von Personal des Gesundheitsdienstes angeordnet wird, stellt ebenfalls einen „leichten Verstoß“ dar; ebenso wie die Unterbrechung der Quarantäne, wenn diese aufgrund des Verdachts auf eine Infektion z.B. durch Symptome oder Kontakt zu Infizierten vom Gesundheitspersonal angeordnet wurde.
Die Verjährungsfristen wurden für leichte Verstöße auf ein Jahr, für schwere Verstöße auf zwei Jahre und für sehr schwere Verstöße auf drei Jahre festgelegt.

Mehr als 300 Anzeigen in einer Woche

In Las Palmas de Gran Canaria wurden aufgrund der hohen Zahl an Neuinfektionen die Kontrollen verstärkt. In besonders betroffenen Stadtteilen sowie auf Plätzen und an Orten, wo es bekanntlich zu Menschenansammlungen und unerlaubten Zusammenkünften kommt, wurden Polizisten in Zivil eingesetzt, um die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sowie der Maskenpflicht und Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben und Kapazitätsgrenzen zu gewährleisten. Nach einer Woche zog die Stadtverwaltung Bilanz und teilte mit, dass von den Beamten in Zivil innerhalb der ersten acht Tage 354 Bußgelder verhängt wurden, davon 252 wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht.

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