Die nun von den Wahlen ausgeschlossenen Kandidaten sollen aus der verbotenen Basken-Partei Batasuna stammen
Nach Wochen der Ungewissheit ist der Oberste spanische Gerichtshof am 6. Mai, dem letztmöglichen Termin, zu einer Entscheidung im Hinblick auf die umstrittenen Kandidaten-Listen der baskischen Parteien Acción Nacionalista Vasca (ANV) und Abertzale Sozialistak (AS) gekommen.
Madrid – Mit Recht stand die Annahme nahe, dass ehemalige Mitglieder der seit 2003 verbotenen Basken-Partei Batasuna, die als politischer Arm der Terroristenorganisation ETA gilt, in die Kandidaten-Listen der beiden Parteien eingeschmuggelt worden waren, um bei den Kommunalwahlen von 27. Mai antreten zu können.
Nach genauer Überprüfung sämtlicher vorliegender Unterlagen hat der Oberste Gerichtshof diesen Tatbestand jetzt für bewiesen befunden und so gut wie alle der verdächtigen Kandidaten-Listen annullieren lassen.
Im Baskenland selbst finden zwar keine Kommunalwahlen statt, jedoch in der Region Navarra, die historisch zum Baskenland gehört und von den radikalen Nationalisten für sich beansprucht wird. Hier wollte Batasuna seine Handlanger infiltrieren, um politisch wieder mitmischen zu können.
Nach der Gerichtsentscheidung wurden sämtliche Listen der AS mit ihren 252 Kandidaten annulliert. Von der ANV wurden bis auf sieben alle übrigen, insgesamt 133 Listen für die Wahlen ausgeschlossen.