Kein Datum für Zollbefreiung des Onlinehandels


Kanarische Inseln – Im Februar 2016 wurden Pläne bekannt, den Onlinehandel auf die Kanaren für Warensendungen bis 150 Euro von Steuern und Zollformalitäten (DUA) freizustellen. Doch ein Jahr später ist der Vorsatz immer noch nicht in die Tat umgesetzt worden.

Anfang März nun traf die kanarische Finanzministerin Rosa Dávila in Las Palmas auf Gran Canaria mit dem Finanzstaatssekretär Enrique Fernández de Moya zusammen. Im Vorfeld wurde spekuliert, dass es nun mit der Zollfreistellung für den Internetversand vorangehen werde. Doch diese Hoffnungen wurden enttäuscht.

Zwar sind sich Zentral- und Kanarenregierung einig, dass die DUA-Zollerklärung und die Zollgebühren für Sendungen bis 150 Euro wegfallen sollen, doch kann dies erst nach der Verabschiedung eines neuen Zollgesetzes durch das Parlament geschehen. Dieses Gesetz hat bisher den Ministerrat noch nicht passiert, sodass noch nicht abzusehen ist, wann im Parlament über das neue Zollgesetz abgestimmt werden wird.

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