Kein Sorgerecht bei häuslicher Gewalt


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Mehr Schutz für Kinder

Wer wegen häuslicher Gewalt angeklagt ist, dem soll künftig automatisch das Sorgerecht für die Kinder entzogen werden.

Madrid – Das ist wohl der wichtigste Punkt eines drei Maßnahmen umfassenden Pakets, mit dem die spanische Regierung vehementer gegen häusliche Gewalt vorgehen will. Bei den anderen Punkten handelt es sich um den Schutz des Besitzes der Opfer und eine Anleitung für die medizinische Erstversorgung.

Wie Leire Pajín, Ministerin für Gesundheit und Soziales, in diesem Zusammenhang erklärte, debattiert der Ministerrat derzeit über die Möglichkeit, den Artikel 92 des Zivilgesetzbuches zu reformieren, damit Richter sowohl den Männern als auch den Frauen, die wegen häuslicher Gewalt angeklagt sind, das Sorgerecht für die Kinder entziehen können. Den Opfern hingegen soll das Sorgerecht garantiert werden.

Die von der sozialistischen Regierung vorgeschlagene Maß­nahme hat bei mehreren Richterverbänden für Aufsehen und sogar scharfe Kritik gesorgt. Es handle sich um eine „unnötige Maßnahme“, da das Zivilgesetzbuch die Möglichkeit des Sorgerechtsentzugs bereits vorsehe [jedoch erst nach Verurteilung].

Auch weist die derzeitige Gesetzeslage Lücken auf. So kann es durchaus vorkommen, dass selbst verurteilten Gewalttätern nach dem Tod des anderen Elternteils oder einer Scheidung doch das Sorgerecht zugesprochen wird.

Durch die nun angestrebte Reform des Artikels 92 sollen diese Lücken behoben werden. Dadurch soll auch verhindert werden, dass Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt werden, aus Angst, das Sorgerecht für ihre Kinder zu verlieren, es nicht wagen, die Scheidung einzureichen. Auch im Fall des Todes der Mutter soll verhindert werden, dass das Sorgerecht dem Gewalttäter zugesprochen wird.

In Spanien leiden um die 800.000 Minderjährige auf direkte oder indirekte Weise unter den Folgen häuslicher Gewalt. In diesem Jahr wurden 13 Minderjährige sogar zusammen mit ihren Müttern vom Vater ermordet.

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