Keine Anklage gegen Altkönig Juan Carlos

Altkönig Juan Carlos_EFE

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Seine Immunität bis 2014, Verjährung und fehlende Beweise verhindern eine Klage

Madrid – Die Staatsanwaltschaft des Obersten Spanischen Gerichtshofs verzichtet darauf, Juan Carlos I., Spaniens König von 1975 bis 2014, anzuklagen. Das wurde jetzt offiziell mitgeteilt. Der Grund dafür seien die zahlreichen gesetzlichen Hindernisse, die es verbieten, seine Verurteilung zu fordern. So die Unmöglichkeit, Delikte zu verfolgen, die vor seiner Abdankung im Jahr 2014 liegen, Verjährungen und fehlende Beweise, vor allem aber die beiden „Regulierungen“, die der Altkönig vor einiger Zeit bei der Finanzbehörde eingereicht hat, haben zu der Entscheidung geführt, die drei Untersuchungen, die gegen ihn laufen, ad acta zu legen. Die Staatanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs und die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft bereiten zurzeit ein Dokument vor, um die Gründe zu erläutern, weshalb sie auf eine Klage verzichten.

Die Archivierung der Untersuchungen vonseiten der Staatsanwaltschaft eröffnet dem emeritierten König die Möglichkeit, nach Spanien zurückzukehren, 14 Monate nachdem er das Land in Richtung Vereinigte Arabische Emirate verlassen hat, wo er bislang noch residiert. Personen, die dem 83-Jährigen nahestehen, erinnern daran, dass die Rückkehr nach Spanien, ohne jedoch der Krone zu schaden, sein größter Wunsch ist. Zunächst, so verlautet aus diesen Kreisen, sei nicht an eine definitive Rückkehr von Juan Carlos I. gedacht, sondern eher an längere Besuche. Eine Entscheidung würde jedoch erst dann fallen, wenn der Bericht der beiden Staatsanwaltschaften vorliegt und entsprechend ausgewertet wurde.

Fünf Millionen in zwei Monaten, um eine Strafverfolgung zu verhindern

Die Staatsanwaltschaft begann ihre Nachforschungen Ende 2019 wegen der Nutzung von Kreditkarten durch den Ex-König und mehrere Familienmitglieder, die zu Bankkonten in Verbindung standen, die nicht auf seinen Namen lauteten. Das Geld, so entdeckte die Staatsanwaltschaft, gehörte einem engen Freund, dem mexikanischen Geschäftsmann Allen Sanginés-Krause, der Don Juan Carlos die Mittel zur Verfügung gestellt hatte, ohne dass dieser dem Finanzamt Meldung machte. Der Gebrauch der Kreditkarten erstreckte sich auf die Jahre 2016 bis 2018, als er bereits abgedankt und seine Immunität verloren hatte. Da die hinterzogenen Beträge teilweise über 120.000 Euro lagen, hätte ein Steuerdelikt vorgelegen, für das bis zu fünf Jahre Haft verhängt werden können. Im Dezember 2020 reichten die Anwälte des Altkönigs eine Erklärung zur Steuerregulierung in Höhe von 678.393 Euro ein. Nur zwei Monate später folgte ein weiterer Regulierungsantrag für die große Zahl von privaten Flügen, die sein Vetter Alvaro de Orleans aus einer Stiftung für ihn bezahlt hatte. In diesem Fall wurden 4.395.901 Euro für die acht Millionen Euro fällig, welche die Stiftung für Privatflüge des Altkönigs ausgegeben hat.
Für zwei Regulierungen hat er mehr als 5 Millionen Euro an den Fiskus gezahlt, um einer Strafverfolgung wegen eines Steuerdelikts zu entgehen.

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