Keine Entschädigung für Briefmarken-Betrogene vom Staat


350.000 Kleinanleger wurden um 3,5 Milliarden Euro geprellt

Briefmarkensammeln ist eine nette Sache, die zwar heutzutage mehr und mehr aus der Mode kommt, aber trotzdem noch zahlreiche Anhänger hat. Ein harmloses Hobby, sollte man meinen. Weniger harmlos ist es allerdings, wenn rund 3,5 Milliarden Euro von Betrügern abgezockt werden.

Madrid – Fórum Filatélico und Afinsa sind die beiden Unternehmen, die seit 25 Jahren ungehindert ihren dubiosen Geschäften nachgehen konnten, immer größer wurden, zahlreiche Niederlassungen gründeten und rund 350.000 Anleger schwers­ten finanziellen Schaden zugefügt haben. Die vertrauten dem guten Ruf der beiden Unternehmen und kauften Briefmarken, die grundsätzlich stark überbewertet waren. Die Rede ist von sage und schreibe 900%iger Überbewertung. So wurden Briefmarken, die im offiziellen Katalog mit einem Wert von 1,75 Euro ausgewiesen sind, für über 100 Euro verkauft. Und das waren längst nicht die Stars im Angebot. Teilweise sind auch dreiste Fälschungen in Umlauf gebracht worden.

In vielen Fällen bekamen die Anleger „ihre“ Briefmarken gar nicht zu Gesicht, sondern vertrauten den Zertifikaten, mit denen ihnen ihr Eigentum bestätigt wurde.

Seit 2003 wurde ermittelt. 2006 platzte der Betrugsskandal und wird vor Gericht verhandelt. Und das hat nun entschieden: Kein Geld von staatlicher Seite für die Geschädigten. Die Begründung: Es handele sich nicht um Unternehmen, die einer staatlichen Kontrolle unterlegen hätten. Wenn Fórum und Afinsa echte aktive oder passive Finanzgeschäfte mit ihren Kunden getätigt hätten, wäre vom Wirtschafts- und Finanzministerium sowie der Bank von Spanien eine Kontrollfunktion ausgeübt worden. Da es sich aber um Handelsgeschäfte gehandelt habe und die Angeklagten keine Bankgeschäfte mit dem Ersparten ihrer Kunden getätigt haben, unterliege der Fall dem Rahmengesetz für Verbraucher, wobei gleichzeitig die Forderung nach einer spezifischen Gesetzgebung durch das Ministerium für Gesundheit und Konsum abgelehnt wurde.

Außerdem wurde nur den Geschädigten, die um mindes­tens 150.000 Euro geprellt wurden, das Recht auf ein Berufungsverfahren in oberster Instanz eingeräumt. Da es sich aber bei der Mehrzahl der Betrogenen um Kleinanleger handelt, dürfte die Zahl derjenigen, die vor den Obersten Gerichtshof ziehen dürfen, sich deutlich reduzieren.

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