Kindesmord hätte verhindert werden können


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UNO verurteilt Spanien

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) hat den spanischen Staat dafür verurteilt, eine Frau, die familiärer Gewalt ausgesetzt war, und ihre siebenjährige Tochter nicht geschützt zu haben.

Madrid – Das Kind wurde 2003 bei einem der gerichtlich angeordneten Besuche bei seinem Vater von diesem mit drei Schüssen getötet. Der Mann beging nach der Tat Selbstmord.

Die Mutter, Ángela González, hatte den Mann zuvor insgesamt dreißigmal wegen Bedrohung und gewalttätigen Übergriffen angezeigt und zu verhindern versucht, dass dieser seine Tochter ohne Aufsicht sah.

Der CEDAW wacht über die Einhaltung des „Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“, das von Spanien ratifiziert wurde, und hat ein verbindliches Schiedsurteil erlassen, Ángela González „angemessen“ zu entschädigen. Es wurde in fahrlässiger Weise versäumt, sie und ihre Tochter Andrea zu schützen und auch keinerlei Entschädigung für den irreparablen Verlust geleistet. Im Gegenteil, der Ausschuss betont, dass die Behörden Ángela González zusätzlich misshandelt hätten durch die wiederholte Weigerung, ihr Versagen einzugestehen.

Jahrelang hatte die verzweifelte Mutter durch alle Instanzen geklagt, mit dem Ziel, ähnliche Fälle in der Zukunft zu verhindern, und jedes Mal verloren. Eine jahrelange Tortur, die erst ein Ende fand, als sich die Organisation „Women’s Link Worldwide“ des Falles annahm und ihn vor den Ausschuss der UNO brachte.

Seit Beginn ihrer Schwangerschaft war González den gewalttätigen Übergriffen ihres Ehemannes ausgesetzt gewesen, die auch nachdem sie diesen mit ihrer damals dreijährigen Tochter Jahr im 1999 verlassen hatte, andauerten. Über dreißigmal erstattete sie vor und nach der Trennung Anzeige, dennoch wurde dem Vater bei der Scheidung ein Besuchsrecht eingeräumt. Zwei Jahre lang fand dies nur unter Aufsicht statt, dann gestand ihm das Gericht gegen den Protest der Mutter und den Rat der Sozialdienste unbeaufsichtigte Besuche zu, obwohl der Vater Ángela mehrmals gedroht hatte, dem Kind etwas anzutun, um sich an ihr zu rächen. Ein Dutzend Besuchstermine später erschoss er die Siebenjährige.

Die Behörden haben nun ein halbes Jahr Zeit, eine Entschädigung festzulegen und das Urteil bei allen mit Fällen dieser Art betrauten Stellen bekannt zu machen. Der CEDAW empfiehlt darüber hinaus, alle Richter und juristisches Personal an Kursen teilnehmen zu lassen, die helfen, stereotype Rollenvorstellungen aufzubrechen. Dies, so die Sprecherin von „Women’s Link Worldwide“, und die weitverbreitete Vorstellung, dass es für ein Kind stets das Beste sei, die Beziehung zu seinen Eltern, auch dann wenn sie Misshandler seien, aufrechtzuerhalten, würden zu Tragödien wie der von Ángela und Andrea führen.

Ángela González fordert darüber hinaus, dass sich die direkt an den Vorgängen, die zum Tode ihrer Tochter führten, Beteiligten, offiziell für ihr Fehlverhalten entschuldigen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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