Kleine kanarische Gemeinden müssen keine Strand-Rettungsdienste stellen 

Urteil des Obersten Gerichtshofs

Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat ein Dekret der kanarischen Regierung vom Juli 2018, das Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern zur Bereitstellung von Rettungsschwimmern an ihren Stränden verpflichtete, für null und nichtig erklärt.

Dem Berufungsantrag des kanarischen Gemeindeverbandes FE-CAM wurde stattgegeben. Dieser hatte gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Kanarischen Inseln (TSJC) aus dem Jahr 2021 Berufung eingelegt, welches das Dekret ursprünglich als gesetzeskonform im Sinne des Küstengesetzes von 1988 betrachtete.

Das Küstengesetz besagt, dass die kommunalen Befugnisse sich auf die Erhaltung der Strände, Sauberkeit und Hygiene sowie die Sicherheit von Menschenleben erstrecken können. Der Oberste Gerichtshof argumentierte, dass diese Auslegung des Gesetzes übermäßig kompliziert sei.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs bedeutet nicht, dass Strandrettungsdienste in kleinen Gemeinden entfallen, sondern dass diese Verpflichtung nur durch eine Verordnung mit Gesetzesrang und ausreichende finanzielle Mittel erfolgen kann.

Die FECAM-Präsidentin, Mari Brito, begrüßte das Urteil und möchte nun mit der kanarischen Regierung an einer Lösung arbeiten, die den Bedingungen, Befugnissen und Finanzmitteln entspricht.

Dies ist eine Zusammenfassung aus einem Artikel der Wochenblatt Ausgabe 417. Den ausführlichen Artikel können Sie in unserem E-Paper nachlesen.

Foto: AYTO Garachico 

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