Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für Spaniens größten privaten Steuerschuldner
Madrid – Spaniens größter privater Steuerschuldner steht beim Fiskus mit 17 Millionen Euro in der Kreide. Er wurde bekannt, als die spanischen Steuerbehörden Anfang 2016 erstmals ihre „Schwarze Liste“ der Steuerschuldner herausgab, weil sein Name an der Spitze der „lista de morosos“ stand. Anfangs betrug seine Steuerschuld sogar noch 31,7 Millionen Euro, in der Zwischenzeit wurde ein Teil der Schuld abgetragen.
Nun steht der Unternehmer Agapito García Sánchez vor Gericht, weil er im Jahr 2009 1,58 Millionen Euro an Einkommensteuer hinterzogen haben soll. Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft, zudem ein Bußgeld, das dem Dreifachen der hinterzogenen Summe, 4.749.547,23 Euro, entspricht und eine Entschädigung an die Staatskasse von weiteren 1,5 Millionen Euro.
Der heute 72-Jährige, der trotz geringer Schulbildung vier florierende Unternehmen aufgebaut hat, wuchs in einfachen Verhältnissen auf und verließ die Schule schon mit 14 Jahren. Er begann in den Fünfzigerjahren als Laufbursche in einer Bank und brachte es bis zum Prokuristen. Mit 30 dann gründete er sein erstes Baustoff-Unternehmen, das mit Sand- und Kiesgewinnung befasst war. Daraus erwuchs im Laufe der Zeit eine kleine Unternehmensgruppe mit rund 90 Mitarbeitern und 50 Transport-Subunternehmern.
Der Ärger mit dem Finanzamt begann, nachdem er 1989 seine vier Baustoff-Unternehmen für 22,7 Millionen Euro verkauft hatte. Die Steuerbehörde beschuldigte Agapito García Sánchez, eine Investmentgesellschaft zwischengeschaltet zu haben, um nur 13% Steuern zu zahlen, statt der 56%, die aus Sicht der Finanzbeamten fällig gewesen wären. Nun sollten 20 Millionen Euro nachgezahlt werden, der ausstehende Teil der Steuerforderung zuzüglich einer Strafzahlung von 70%.
Da Agapito García die Rechtmäßigkeit dieser Forderung anzweifelte, ging die Sache vor Gericht. Nachdem der Beschuldigte über zwei Jahrzehnte lang etliche gerichtliche Verfahren gewonnen hatte, darunter ein Strafverfahren, in dem der Staatsanwalt zwei Jahre Gefängnis und 19,7 Millionen Euro forderte, wendete sich das Blatt, denn das Finanzamt hatte auf dem Verwaltungsgerichtsweg doch noch Erfolg. Obgleich der Nationale Gerichtshof im Jahr 2009 geurteilt hatte, dass Agapito García mit seiner Investmentgesellschaft nicht gegen geltendes Recht verstoßen habe, entschied der Oberste Gerichtshof 2012 doch noch zugunsten des Fiskus. Das Ergebnis: García Sánchez sollte nun 31,7 Millionen Euro zahlen, eine Größenordnung, die ihn an die Spitze der „Schwarzen Liste“ katapultierte. Seit 2012 zahlte er vierteljährlich eine Million ab, bis seine Investmentgesellschaft aufgelöst und das Restvermögen von 10,7 Millionen Euro vom Finanzamt eingezogen wurde.
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